1.231
Bearbeitungen
Root (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung |
|||
Zeile 72: | Zeile 72: | ||
:Wenn Sie Kinder oder Jugendliche aufnehmen wollen, die ohne Erziehungsberechtigte auf der Flucht sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt (i.d.R. bei der Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bei Kreisfreien Städten). | :Wenn Sie Kinder oder Jugendliche aufnehmen wollen, die ohne Erziehungsberechtigte auf der Flucht sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt (i.d.R. bei der Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bei Kreisfreien Städten). | ||
;Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat | ;Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat | ||
:Einreise und Aufenthalt | :Einreise und Aufenthalt |