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A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 | A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 |
Version vom 30. Juli 2021, 13:48 Uhr
FAQ[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
F: Wird mein ALG I / ALG II / Grundsicherung ausgezahlt, auch wenn das Amtsgebäude überschwemmt war?
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21
F: Bekomme ich als ALG II / HARTZ IV-Empfänger besondere Hilfen?
A: Ja, es besteht die Möglichkeit Soforthilfe zu beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21 (Aber bitte: Es wird so viele gespendet: Schaut erst mal, was ihr bei der Ausgabestelle bekommen könnt.
F: Mein Unternehmen ist stark betroffen, was tun?
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21
F: Gibt es Fristen die ich beachten muss?
A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.
F: Ich bin im Leistungsbezug und freiwilliger Helfer, können mit daraus Nachteile entstehen?
A: Wird am Mo, 2.7. durch die AfA geklärt und hier verlinkt.