Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

1.647 Bytes hinzugefügt ,  09:20, 30. Mär. 2022
Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
Markierungen: Mobile Web-Bearbeitung Mobile Bearbeitung
Zeile 36: Zeile 36:
Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: '''[tel:00498004555520 0800-4555520]'''
Melden Sie sich gerne telefonisch bei Ihrem Arbeitgeberservice vor Ort Tel: '''[tel:00498004555520 0800-4555520]'''


Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 29. März 2022


https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser
Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.


Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.


Weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld. Sonderreglungen werden verlängert.
Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt.


https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kurzarbeitergeld-corona-2003908
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
 
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
 
Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung


== für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende - BUNDESWEIT ==
== für Arbeitnehmer / Arbeitssuchende - BUNDESWEIT ==
Administratoren, uploadaccess
47

Bearbeitungen