Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

 
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== Soforthilfe ==
== Soforthilfe ==
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== <big>Soziale Ansprüche</big> ==
== <big>Soziale Ansprüche</big> ==
Infos aus:  https://www.njuuz.de/beitrag65743.html  
: Infos aus:  https://www.njuuz.de/beitrag65743.html  
 
Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen ab Antragstellung.'''


: Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen ab Antragstellung.'''
* Arbeitsfähige: SGB II für und  
* Arbeitsfähige: SGB II für und  
* nicht Arbeitsfähige und Altersrentner: SGB XII
* nicht Arbeitsfähige und Altersrentner: SGB XII


Geregelt / gefördert wird hier:


'''𝗮. Übernahme von 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 und Entsorgung''':
: Geregelt / gefördert wird hier:


Was wird gefördert?  Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Be-wohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und BetriebskostenDurch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.
=== Übernahme von Unterkunftskosten und Entsorgung: === 
Was wird gefördert?  Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Bewohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und Betriebskosten durch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.


𝗯. '''Übernahme von''' 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗿𝗮𝘁𝘀𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗲𝗸𝗹𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII
=== Wohngeld / Lastenzuschuss ===
Mieter und Haus-/Wohnungseigentümer (für selbstbewohnte Immobilien) mit niedrigem Einkommen können Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragen. Bei näheren Fragen helfen die zuständigen Wohngeldbehörden Betroffenen gerne weiter.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
: 16.11.2022: [https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/faq-wohngeld-plus-wer-ist-berechtigt-und-wie-wird-es-beantragt-CV463S2KIBB2ZDYMZXZZONLMP4.html rnd.de:] FAQ Wohngeld-Plus: Wer ist berechtigt und wie wird es beantragt
 
=== Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII ===


Was wird gefördert: Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren . Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen.
Was wird gefördert: Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren . Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen.


𝗰. 𝗭𝘂𝗺 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗺𝗼̈𝗴𝗲𝗻:  
=== Zum Einsatz von Vermögen: ===


Was wird gefördert: Geschontes Vermögen - Härtefallregelung, Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte Härtefall gelten.
Was wird gefördert: Geschontes Vermögen - Härtefallregelung, Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte Härtefall gelten.
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Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.
Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.


== Steuererlasse /  Katastrophenerlasse (Quelle: NRW) ==
=== BAföG ===
Eswerden zahlreiche steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html
Beziehen Schüler oder Studierende elternabhängiges / ehegattenabhängiges BAföG, wird in der Regel das Einkommen der Eltern/des Ehegatten vom vorletzten Jahr für die Berechnung zugrunde gelegt. Ist das Einkommen jedoch drastisch gesunken, kann ein sogenannter Aktualisierungsantrag gestellt werden - dann wird die Schätzung des aktuellen Einkommens zugrunde gelegt (Nach- oder Rückzahlung möglich.)
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aktualisierung.php


Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:  [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-spenden-und-spendenaktionen/ Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
== Steuern ==
: Es werden steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html


Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung.
: Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:  [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
weitere Inforamtionen auch unter [[Steuern]]
 
: Weitere Informationen auch unter [[Steuern]]
: Eine sehr gute Übersicht ist ebenfalls hier:[https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-*%20;steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html#toc24 Steuerrat24.de]
 
: Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung oder für die Gewerbesteuer beim Finanzamt der Gemeinde. Für die Geschädigten in NRW sind folgende Punkte beispielhaft:


==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
*'''Stundung''' von Steuerzahlungen, Förderzeitraum bis 31.10.2021 für Stundungen bis längstens 31.02.2022
*'''Stundung''' von Steuerzahlungen, Förderzeitraum bis 31.10.2021 für Stundungen bis längstens 31.02.2022
* entschuldbarer Verlust von '''Buchführungsunterlagen''', Förderzeitraum bis 31.10.2021, Nachweis: Verlust zeitnah dokumentieren / glaubhaft machen
* entschuldbarer Verlust von '''Buchführungsunterlagen''', Förderzeitraum bis 31.10.2021, Nachweis: Verlust zeitnah dokumentieren / glaubhaft machen
'''Gemeinnützige Organisationen / Körperschaften'''
 
==== Gemeinnützige Organisationen / Körperschaften ====
*Nachweis steuerbegünstigter '''Zuwendungen''' über Hilfe in Katastrophenfällen, Förderzeitraum bis 31.10.2021, Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Bu-chungsbestätigung
*Nachweis steuerbegünstigter '''Zuwendungen''' über Hilfe in Katastrophenfällen, Förderzeitraum bis 31.10.2021, Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Bu-chungsbestätigung
*'''Spendenaktionen''' gemeinnütziger Körperschaften für durch das Hochwasser geschädigte Personen, Förderzeitraum bis 31.10.2021; Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Bu-chungsbestätigung
*'''Spendenaktionen''' gemeinnütziger Körperschaften für durch das Hochwasser geschädigte Personen, Förderzeitraum bis 31.10.2021; Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Bu-chungsbestätigung
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* Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde
* Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde
* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:  
* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:  
==== Lohnsteuer ====
alle Förderungen ab 14.7.2021
* '''Unterstützung''' an Arbeitnehmer: Beihilfen und Unterstützung des Arbeitgebers an seine Ar-beitnehmer können nach R 3.11. LStR steuerfrei sein. Bis zu einem Betrag von 600 € ja Kalenderjahr steuerfrei
* '''Arbeitslohnspende''': Verzicht auf Auszahlung von Teilen des Arbeitslohn zu Gunsten von Hochwasser Be-troffene Arbeitnehmer, bleiben bei Feststellung des Arbeits-lohns außer Ansatz wenn der Arbeitgeber die Verwendungs-auflagen erfüllt und dokumentiert. Steuerfrei belassene Lohnteile dürfen im Rahmen der Einkom-mensteuerveranlagung nicht als Spende berücksichtigt werden.
* '''Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren''': Können auf Antrag durch das Fi-nanzamt als ein vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag ermittelt werden rechtl.
* Aufwendungen für '''existentiell notwendige Gegenstände''' (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen: Wiederbeschaffung und Beseiti-gung von Schäden an eigenge-nutztem Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastun-gen berücksichtigt werden R 33.2 EStR


==== Grundsteuer ====
==== Grundsteuer ====
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==== Gewerbesteuer ====
==== Gewerbesteuer ====


* Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021
* Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige Gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021




Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert, dies ist nur eine Übersicht aus NRW:
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert, dies ist nur eine Übersicht aus NRW:


[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-spenden-und-spendenaktionen/ Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
: Quelle: [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW],  
== Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) ==
: Für RLP sind weitere Informationen hier: [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
*
*'''WER''': juristische Personen des '''öffentlichen Rechts''', insbesondere - Gemeinden - Gemeindeverbände - Sondergesetzliche Wasserverbände - Verbände nach dem Wasserverbandsgeset, Anstalten des öffentlichen Rechts - in bestimmten Bereichen auch juristische Personen des Privatrechts und Unternehmen
* '''WAS''': grundsätzliche oder überregionale Planungen - Monitoring und Untersuchungen - wasserbauliche Maßnahmen - die Bereitstellung von Flächen:
* '''FÖRDERART''': '''Zuschuss''' - Förderumfang: grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70% / Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit<br />


==Siehe auch==
* [[Versicherung]]
* [[Soforthilfe]]
* [[Steuern]]


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