Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Soziale Ansprüche</big>'''
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Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen nur ab für Zeiten ab Antragstellung.'''
== Soforthilfe ==
[[Soforthilfe|siehe extra Seite]]


* Arbeitsfähige: SGB II für und für
== <big>Soziale Ansprüche</big> ==
: Infos aus:  https://www.njuuz.de/beitrag65743.html
 
: Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen ab Antragstellung.'''
* Arbeitsfähige: SGB II für und  
* nicht Arbeitsfähige und Altersrentner: SGB XII
* nicht Arbeitsfähige und Altersrentner: SGB XII


Geregelt / gefördert wird hier:


'''𝗮. Übernahme von 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 und Entsorgung''':
: Geregelt / gefördert wird hier:


Was wird gefördert?  Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Be-wohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und BetriebskostenDurch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.
=== Übernahme von Unterkunftskosten und Entsorgung: === 
Was wird gefördert?  Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Bewohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und Betriebskosten durch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.


𝗯. '''Übernahme von''' 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗿𝗮𝘁𝘀𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗲𝗸𝗹𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII
=== Wohngeld / Lastenzuschuss ===
Mieter und Haus-/Wohnungseigentümer (für selbstbewohnte Immobilien) mit niedrigem Einkommen können Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragen. Bei näheren Fragen helfen die zuständigen Wohngeldbehörden Betroffenen gerne weiter.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
: 16.11.2022: [https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/faq-wohngeld-plus-wer-ist-berechtigt-und-wie-wird-es-beantragt-CV463S2KIBB2ZDYMZXZZONLMP4.html rnd.de:] FAQ Wohngeld-Plus: Wer ist berechtigt und wie wird es beantragt
 
=== Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII ===


Was wird gefördert: Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren . Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen.
Was wird gefördert: Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren . Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen.


𝗰. 𝗭𝘂𝗺 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗺𝗼̈𝗴𝗲𝗻:  
=== Zum Einsatz von Vermögen: ===


Was wird gefördert: Geschontes Vermögen - Härtefallregelung, Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte Härtefall gelten.
Was wird gefördert: Geschontes Vermögen - Härtefallregelung, Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte Härtefall gelten.
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Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.
Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.


[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]
=== BAföG ===
Beziehen Schüler oder Studierende elternabhängiges / ehegattenabhängiges BAföG, wird in der Regel das Einkommen der Eltern/des Ehegatten vom vorletzten Jahr für die Berechnung zugrunde gelegt. Ist das Einkommen jedoch drastisch gesunken, kann ein sogenannter Aktualisierungsantrag gestellt werden - dann wird die Schätzung des aktuellen Einkommens zugrunde gelegt (Nach- oder Rückzahlung möglich.)
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aktualisierung.php
 
== Steuern ==
: Es werden steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html
 
: Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:  [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
 
: Weitere Informationen auch unter [[Steuern]]
: Eine sehr gute Übersicht ist ebenfalls hier:[https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-*%20;steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html#toc24 Steuerrat24.de]
 
: Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung oder für die Gewerbesteuer beim Finanzamt der Gemeinde. Für die Geschädigten in NRW sind folgende Punkte beispielhaft:
 
==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
*'''Stundung''' von Steuerzahlungen, Förderzeitraum bis 31.10.2021 für Stundungen bis längstens 31.02.2022
* entschuldbarer Verlust von '''Buchführungsunterlagen''', Förderzeitraum bis 31.10.2021, Nachweis: Verlust zeitnah dokumentieren / glaubhaft machen
 
==== Gemeinnützige Organisationen / Körperschaften ====
*Nachweis steuerbegünstigter '''Zuwendungen''' über Hilfe in Katastrophenfällen, Förderzeitraum bis 31.10.2021, Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Bu-chungsbestätigung
*'''Spendenaktionen''' gemeinnütziger Körperschaften für durch das Hochwasser geschädigte Personen, Förderzeitraum bis 31.10.2021; Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Bu-chungsbestätigung
*Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen,
* Herabsetzung von Vorauszahlungen,
 
==== Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und selbständige Arbeit ====
 
* Sonderabschreibungen im '''Betriebsvermögen''', Förderungen ab 14.7.2021; Gefördert wird: Herstellungs- und Wiederherstellungskosten bis zu 30% auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fertigstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren (Begünstigungszeitraum)
* Sonderabschreibung bei '''Ersatzbeschaffung''' beweglicher Anlagegüter: Förderungen ab 14.7.2021,  Sonderabschreibung bis zu 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten genommen werden bis zum Ablauf des dritten dem Wirtschaftsjahr folgenden Jahres
* Bildung von '''Rücklagen''' für Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter: Förderungen ab 14.7.2021 Auf Antrag in besonders begründeten Ausnahmefällen in Wirt-schaftsjahren vor dem Wirtschaftsjahr der Ersatzherstellung bzw. -beschaffung
* Gewinnminderung durch '''Sonderabschreibungen''' und Bildung von '''Rücklage''': Förderungen ab 14.7.2021 Insgesamt höchstens 600.000 € - darf in keinem Jahr 200.000 € übersteigen gezahlte Entschädigungen, z.B. durch Versicherungen und stille Reserven wirken sich mindernd aus.
* Wiederherstellung beschädigter '''Betriebsgebäude''' und beschädigter beweglicher '''Anlagegüter:''' Förderungen ab 14.7.2021 Können ohne nähere Prüfung als Erhaltungsaufwand aner-kannt werden, wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde und die bisherigen Buchwerte fortgeführt werden Aufwendungen dürfen 70.000 Euro nicht übersteigen
* Beseitigung von '''Hochwasserschäden''' am Grund und Boden: Förderungen ab 14.7.2021
* Aufwendungen zur Widerher-stellung von '''Hofbefestigungen''' und '''Wirtschaftswegen:''' Förderungen ab 14.7.2021 /  können sofort als Betriebsausga-ben abgezogen werden
* Besonderer '''Erhaltungsaufwand''' größeren Umfangs: Förderungen ab 14.7.2021 / auf Antrag, gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt
 
==== Sonderreglungen für die Land- und Forstwirtschaft ====
alle Förderungen ab 14.7.2021
 
* '''Ertragsausfälle''' bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG: Einkommensteuer kann ganz oder teilweise erlassen werden Voraussetzung: keine Ansprüche aus Versicherungsleistungen
* '''Wiederanpflanzung''' zerstörter Dauerkulturen: Ohne nähere Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgaben gehandelt
* Behandlung von Entschädi-gungen aus Versicherungen bei Forstschäden: Begünstigung nach § 34b Abs.1 Nr.2 i.V. Abs.3 EstG - Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R6.6 EstR Pauschale Betriebsausgaben nach § 51 EStDV
* Steuersatz für '''Kalamitätsholz''' bei regional größeren Schadensereignissen: Steuersatz von einem ¼ des durchschnittlichen Steuersatzes
* Bewertung von '''Holzvorräten''' aus Kalamitätsnutzung bei regional größeren Schadensereignissen: Von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann ganz oder teilweise abgesehen werden.
 
==== Vermieter / Verpächter ====
alle Förderungen ab 14.7.2021
 
* Wiederaufbau ganz oder teilweise zerstörten Gebäuden
* Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde
* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:
 
==== Grundsteuer ====
 
* Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer sind in § 33 GrStG geregelt, Förderung ab 14.7.2021
 
==== Gewerbesteuer ====
 
* Stundungs- und Erlassanträge sind an die jeweilige Gemeinde (R.16 Abs.1 GewStR) zu richten, Förderung ab 14.7.2021
 
 
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert, dies ist nur eine Übersicht aus NRW:
 
: Quelle: [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW],
: Für RLP sind weitere Informationen hier: [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
 
 
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