Aufbauhilfe 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rheinland-Pfalz==
==Rheinland-Pfalz==
; Antragsstellung
; Antragsstellung
: Die Antragsstellung ist ab dem 29.09.2021 möglich.
: Die Antragsstellung ist '''ab dem 29.09.2021''' möglich.
: Der Antrag wird voraussichtlich ab dem 29.09.2021 auf dieser Seite verfügbar <nowiki>sein:</nowiki> '''https://wiederaufbau.rlp.de'''
 
; Für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen
: Sie benötigen für den Antrag: "Bitte beachten Sie, dass Sie verschiedene Nachweise zur Antragsstellung benötigen, zum Beispiel eine ''''Bestätigung der Gemeindeverwaltung über den entstandenen Gebäudeschaden''' und eine '''Kostenschätzung eines Sachverständigen (Gutachten).''' Die Bestätigung und das Gutachten können auch nachgereicht werden."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Privatpersonen], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:18 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>  https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/
 
; Für Unternehmen und Freie Berufe
: Sie benötigen für den Antrag: "Bitte beachten Sie: Bevor Sie den Antrag einreichen können, benötigen Sie folgende Nachweise:
: '''Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK:''' Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK oder HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer. Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier.
: '''Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde.'''
: Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern ein vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Der entsprechende Vordruck findet sich unter isb.rlp.de"<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/unternehmen-und-freie-berufe/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Unternehmen und freie Berufe], ''(zuletzt aufgerufen am 14.09.2021, 14:19 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/unternehmen-und-freie-berufe/
 
; Für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
: Zur Beantragung brauchen sie u.a.: "Die geschädigten Flächen müssen im Antrag mit Gemarkung, Flur, Flurstücknummer aufgeführt werden. Dabei sind für die drei Teilbereiche jeweils die betroffene Flächengröße anzugeben. Das heißt, für den Einkommensverlust, die Entsorgung und die Wiederherstellung ist die betroffene Flächengröße anzugeben (Flächenliste zum Antrag – Anlage 1). Dies kann, muss aber nicht identisch sein."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/land-und-forstwirtschaft/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Land- und Forstwirtschaft], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:25 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>  https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/land-und-forstwirtschaft/
 
; Für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
: Sie benötigen für den Antrag: "Bitte beachten Sie, dass Sie verschiedene Nachweise zur Antragsstellung benötigen, zum Beispiel eine '''Bestätigung des entstandenen Gebäudeschadens und eine Kostenschätzung eines Sachverständigen.''' Ebenso muss dem Antrag von nicht-kommunalen Trägern öffentlicher Infrastruktur eine '''Erklärung zu den notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Verfahren''' beigelegt sein. Diese können auch nachgereicht werden. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte dem Antragsverfahren."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/kommunen/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Kommunen], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:27 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/kommunen/
 
; Für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur im Bereich wasser- und abfallwirtschaftlicher Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/wasser-und-abfallwirtschaftliche-einrichtungen/


===Landkreis Ahrweiler===
===Landkreis Ahrweiler===
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