Aufbauhilfe 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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: Der Antrag wird voraussichtlich ab dem 29.09.2021 auf dieser Seite verfügbar <nowiki>sein:</nowiki> '''https://wiederaufbau.rlp.de'''
: Der Antrag wird voraussichtlich ab dem 29.09.2021 auf dieser Seite verfügbar <nowiki>sein:</nowiki> '''https://wiederaufbau.rlp.de'''
: Antragsstellung ist bis zum '''30. Juni 2023''' möglich.
: Antragsstellung ist bis zum '''30. Juni 2023''' möglich.
Unterlagen, die Sie bei der Antragsstellung benötigen<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/wissenswertes/detail/news/News/detail/wiederaufbauhilfe-informationen-zu-den-rahmenbedingungen/ wiederaufbau.rlp.de Informationen zu den Rahmenbedingungen], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:38 Uhr)''</ref>
* Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
* Ihre Steuer-Identifikationsnummer und ggf. die weiterer betroffener Personen
* Kontoverbindungsdaten
* Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
* Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch wie Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
* Eine Bestätigung Ihrer Ortsgemeinde, dass Ihr Grundstück von der Katastrophe betroffen ist
* Aufstellung Ihrer Schäden, ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
* Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
* Angaben zu erhaltenen Spenden
* Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
* Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
* Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
* Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
* Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
* Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben
Wenn Sie als '''Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens''' oder als '''Vermieterin oder Vermieter''' einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:
* Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
* Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
* Mietverträge für das geschädigte Gebäude
* Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Schadenseintritt.


; Für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen  
; Für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen  
: Sie benötigen für den Antrag: "Bitte beachten Sie, dass Sie verschiedene Nachweise zur Antragsstellung benötigen, zum Beispiel eine ''''Bestätigung der Gemeindeverwaltung über den entstandenen Gebäudeschaden''' und eine '''Kostenschätzung eines Sachverständigen (Gutachten).''' Die Bestätigung und das Gutachten können auch nachgereicht werden."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Privatpersonen], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:18 Uhr)''</ref>
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>  https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>  https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/


; Für Unternehmen und Freie Berufe
; Für Unternehmen und Freie Berufe
: Sie benötigen für den Antrag: "Bitte beachten Sie: Bevor Sie den Antrag einreichen können, benötigen Sie folgende Nachweise:
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/unternehmen-und-freie-berufe/
: '''Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK:''' Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK oder HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer. Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier.
: '''Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde.'''
: Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern ein vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Der entsprechende Vordruck findet sich unter isb.rlp.de"<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/unternehmen-und-freie-berufe/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Unternehmen und freie Berufe], ''(zuletzt aufgerufen am 14.09.2021, 14:19 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/unternehmen-und-freie-berufe/


; Für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
; Für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
: Zur Beantragung brauchen sie u.a.: "Die geschädigten Flächen müssen im Antrag mit Gemarkung, Flur, Flurstücknummer aufgeführt werden. Dabei sind für die drei Teilbereiche jeweils die betroffene Flächengröße anzugeben. Das heißt, für den Einkommensverlust, die Entsorgung und die Wiederherstellung ist die betroffene Flächengröße anzugeben (Flächenliste zum Antrag – Anlage 1). Dies kann, muss aber nicht identisch sein."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/land-und-forstwirtschaft/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Land- und Forstwirtschaft], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:25 Uhr)''</ref>
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>  https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/land-und-forstwirtschaft/
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>  https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/land-und-forstwirtschaft/


; Für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
; Für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
: Sie benötigen für den Antrag: "Bitte beachten Sie, dass Sie verschiedene Nachweise zur Antragsstellung benötigen, zum Beispiel eine '''Bestätigung des entstandenen Gebäudeschadens und eine Kostenschätzung eines Sachverständigen.''' Ebenso muss dem Antrag von nicht-kommunalen Trägern öffentlicher Infrastruktur eine '''Erklärung zu den notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Verfahren''' beigelegt sein. Diese können auch nachgereicht werden. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte dem Antragsverfahren."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/kommunen/ wiederaufbau.rlp.de FAQ Kommunen], ''(zuletzt aufgerufen am 24.09.2021, 14:27 Uhr)''</ref>
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/kommunen/
: Weitere Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/kommunen/


; Für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur im Bereich wasser- und abfallwirtschaftlicher Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen
; Für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur im Bereich wasser- und abfallwirtschaftlicher Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen
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