Aufbauhilfe 2021

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Informationen zu Soforthilfen finden Sie unter Soforthilfe, zu weiteren finanziellen Hilfen unter Finanzielle Hilfen.

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.

Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es folgen Informationen zur Aufbauhilfe 2021 vom Bundesfinanzministerium:[1]

Aufbaufonds
"Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." [2]
Entschädigung
"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." [3]
Verteilung der Gelder
"Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."[4]

Antragsstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Antrag wird online gestellt. Dafür benötigen Sie:[5] [6]

  • eine gültige E-Mail-Adresse
  • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
  • Kontoverbindungsdaten
  • Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
  • Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
  • Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
  • Angaben zu erhaltenen Spenden
  • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
  • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
  • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
  • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
  • Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben

Als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
  • Mietverträge für das geschädigte Gebäude
  • Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten
  • Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Nachweis der Einkommenseinbußen
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
  • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Spendenbescheinigung
  • Bescheinigung über die Soforthilfe

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen zur Aufbauhilfe 2021 in Rheinland-Pfalz finden Sie auf ...

Die Antragsstellung soll ab Oktober möglich sein (Stand 14.09.2021)[7]
Informationen finden Sie hier:https://mdi.rlp.de/de/wiederaufbau-flutkatastrophe/
Aktuelle Info (14.09.2021): https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/

Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Bernkastel Wittlich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Eifelkreis Bitburg-Prüm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Mayen-Koblenz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Trier Saarburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Vulkaneifel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Trier[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen zur Aufbauhilfe für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
Mitteilung der Landesregierung: https://www.mhkbg.nrw/die-wiederaufbauhilfe-fuer-betroffene-der-hochwasserkatastrophe-im-juli-2021-nordrhein-westfalen
Rechtliches: https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau-rechtliches
Informationen auf dem Landesportal NRW: https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Fragen und Antworten zur Aufbauhilfe: https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe#faq1
Antragsstellung
ab dem 17.09.2021 möglich
Den Antrag finden Sie hier: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Beachten Sie die Informationen zu Ihrem Kreis/Ihrer Stadt auf dieser Seite im Wiki.
Prüfung der Anträge
"Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Köln, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank."[8]
Hotline
0211 4684-4994
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Aachen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Servicenummer der StädteRegion Aachen für Fragen: 0241/51987200
Beratung vor Ort (Beratungsbusse)
Hinweis: "Die persönliche Beratung in den Bussen und dem Haus der StädteRegion findet jeweils montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Es gilt jeweils gemäß der Coronaschutzverordnung Maskenpflicht. Eine Terminreservierung ist nicht notwendig."[9]
Eschweiler
Bus 1: Stadtmitte, Marktplatz
Bus 2: Weisweiler, Parkplatz der Festhalle Weisweiler
Bus 3: Pumpe-Stich/Aue, Parkplatz vor dem Waldstadion (Barbarastraße)
Stolberg
Bus 1: Unterstolberg Parkplatz Mühlener Ring
Bus 2: Stadtmitte, Kaiserplatz
Bus 3: Zweifall, Markt (montags, mittwochs und freitags)
Vicht, Mehrzweckhalle Rumpenstraße (dienstags und donnerstags)

Hagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Köln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Kreis Düren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Düsseldorf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Kreis Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Beachten Sie die Informationen ihrer Gemeinde / ihrer Stadt auf dieser Seite im Wiki.
Informationen zur Wiederaufbauhilfe des Kreises Euskirchen: https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/informationen/wiederaufbauhilfe

Bad Münstereifel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Fachhochschule für Rechtspflege II, Hermann-Pünder-Straße 2
Info-Mobil: 21.09.2021, 09:30-15:30 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Dorfsaal in Iversheim (Euskirchener Straße 101)

Gemeinde Blankenheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(mit den Ortsteilen Ahrdorf , Ahrhütte und Rohr)

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Rathaus, Rathausplatz 16, Wasserwerk, Koblenzer Straße 19
Info-Mobil: 22.09.2021, 09:30-15:30 Uhr am Hammerwerk in Ahrhütte (Am Hammerwerk)

Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Jülicher Ring 32, Namslauer Stube und Foyer
Info-Mobil: 18.09.2021, 09:30-13:30 Uhr Alter Dorfplatz in Schweinheim
Info-Mobil: 20.09.2021, 09:30-15:30 Uhr Dorfplatz in Flamersheim

Gemeinde Hellenthal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(mit dem Ortsteil Blumenthal)

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Rathaus, Rathausstraße 2
Info-Mobil: 25.09.2021,09:30-13:30 Uhr auf dem Parkplatz an der Grenzlandhalle (Aachener Straße 8, Hellenthal)

Gemeinde Kall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Rathaus, Bahnhofstraße 9

Gemeinde Nettersheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Schulungsraum der Feuerwehr, Krausstraße 2

Mechernich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Fraktionsbüro der UWV Nähe Rathaus, Bergstraße 17
Info-Mobil: 23.09.2021, 09:30-15:30 Uhr am Arenberg Platz in Kommern

Schleiden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Rathaus, Blankenheimer Straße 2
Info-Mobil: 25.09.2021, 09:30-15:30 Uhr am Parkplatz Eifel-Ardennen-Platz in Gemünd

Gemeinde Weilerswist[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Rathaus, Bonner Straße 29

Zülpich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte
Termin erforderlich, https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin
Rathaus, Markt 21

Kreis Heinsberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hochsauerlandkreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Kreis Unna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Leverkusen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Kreis Mettmann[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Märkischer Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Mülheim an der Ruhr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Rhein-Erft-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Hilfe bei der Antragstellung
nur mit vorheriger Terminvereinbarung! 02271 / 83-22222 (Start zum 17.09.2021)
erreichbar montags bis freitags in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr
Die Beratung findet in den Beratungsstellen Erftstadt oder Hürth statt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.rhein-erft-kreis.de/wiederaufbauhilfe

Rheinisch-Bergischer Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Rhein-Sieg-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Meckenheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung
Termin erforderlich, https://www.etermin.net/rheinsiegkreis oder telefonisch 02241 13-2200
Sie können den Ort der Beratungsstelle bei der Terminvereinbarung auswählen, für Meckenheim ist es das Straßenverkehrsamt (Kalkofenstraße 2)

Rheinbach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung
Termin erforderlich, https://www.etermin.net/rheinsiegkreis oder telefonisch 02241 13-2200
Sie können den Ort der Beratungsstelle bei der Terminvereinbarung auswählen, für Rheinbach ist es das Gründer- und Technologiezentrum Rheinbach (Marie-Curie-Straße 1)

Swisttal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antragsstellung
Online unter: https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Unterstützung bei der Antragsstellung
Termin erforderlich, https://www.etermin.net/rheinsiegkreis oder telefonisch 02241 13-2200
Sie können den Ort der Beratungsstelle bei der Terminvereinbarung auswählen. Die Beratungsstelle ist in Swisttal-Ludendorf: Dorfhaus (Ollheimer Straße 10)

Solingen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Wuppertal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Baden Württemberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Lörrach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Ravensburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Berchtesgadener Land[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Landkreis Hof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Redaktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: JohalynnLetzter Stand: 17.09.2021 17:14 Uhr
Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind.
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Einzelnachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. bundesfinanzministerium.de
  2. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)
  3. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)
  4. bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)
  5. radioeuskirchen.de So kommen betroffene der Flutkatastrophe im Kreis Euskirchen an Aufbauhilfen, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 10:10 Uhr)
  6. wochenspiegellive.de Der Kreis ist vorbereitet, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 10:15 Uhr)
  7. rlp.de Aktuelles, (zuletzt aufgerufen am 16.09.2021, 15:47 Uhr)
  8. rhein-sieg-kreis.de Unwetter Bernd: Wiederaufbauhilfe Land, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 11:19 Uhr)
  9. hochwasserhilfe.staedteregion-aachen.de Beratung, (zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 16:43 Uhr)