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;Infopoints | ;Infopoints | ||
: Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. Oder per Email mit, Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“ an stadt@bad-neuenahrahrweiler.de. Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. | : Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden. Oder per Email mit, Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“ an stadt@bad-neuenahrahrweiler.de. Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern. | ||
: 15.09.2021: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-09-15_handout_Infopoints.pdf Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler: '''Handout Infopoints'''] | : https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/hochwasser/betroffenheitsbescheinigung/ | ||
: Vordrucke gibt’s auch bei den Infopoints | |||
: Quelle: 15.09.2021: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-09-15_handout_Infopoints.pdf Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler: '''Handout Infopoints'''] | |||
;Stadtverwaltung | ;Stadtverwaltung | ||
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: Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | : Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | ||
;Sonderfundbüro | ;Sonderfundbüro | ||
:Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus. | : Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus. | ||
;Hinweis zur Aufbauhilfe | |||
: Hinweis zu der im Rahmen der Aufbauhilfe (nicht Hausrat!!) notwendigen „Bestätigung der Gemeinde, zu Schadensbeseitigung des Starkregens und der Hochwasserschäden in RLP 2021“, Ziffer 3 Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung oder der Kreisverwaltung ersetzt | |||
: Quelle: 29.10.2021: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-10-29_handout_Infopoints.pdf bad-neuenahr-ahrweiler.de] | |||
=====Walporzheim===== | =====Walporzheim===== | ||
;FormulAHR | ;FormulAHR hat leider aufgehört. | ||
Quellen: | Quellen: |
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