Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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;Hinweis zur Aufbauhilfe
;Hinweis zur Aufbauhilfe
: Hinweis zu der im Rahmen der Aufbauhilfe (nicht Hausrat!!) notwendigen „Bestätigung der Gemeinde, zu Schadensbeseitigung des Starkregens und der Hochwasserschäden in RLP 2021“, Ziffer 3  Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung oder der Kreisverwaltung ersetzt
: Hinweis zu der im Rahmen der Aufbauhilfe (nicht Hausrat!!) notwendigen „Bestätigung der Gemeinde, zu Schadensbeseitigung des Starkregens und der Hochwasserschäden in RLP 2021“, Ziffer 3  Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung oder der Kreisverwaltung ersetzt
: Quelle: 29.10.2021: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-10-29_handout_Infopoints.pdf bad-neuenahr-ahrweiler.de]
: Quelle: 29.10.2021: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/hochwasser/21-10-29_handout_Infopoints.pdf bad-neuenahr-ahrweiler.de:] Handout Infopoints




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