Diskussion:Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 31: Zeile 31:
Das ist wohl unabhängig davon, was man von der Versicherung oder an sonstigen Zuschüssen bekommt. Diese Fördersumme, ich glaube es nannte sich priv. Dorferneuerung o.ä., ist auf 30.000 Euro festgelegt.
Das ist wohl unabhängig davon, was man von der Versicherung oder an sonstigen Zuschüssen bekommt. Diese Fördersumme, ich glaube es nannte sich priv. Dorferneuerung o.ä., ist auf 30.000 Euro festgelegt.
Man kann sich dazu bei der Kreisverwaltung erkundigen: Tel. 02641/975201  oder 02641/975310.  ''Info für ganz RLP eingetragen, nicht LKr-spezifisch. Davon abgesehen leider keine Info zu "Häuser vor 1930" gefunden''
Man kann sich dazu bei der Kreisverwaltung erkundigen: Tel. 02641/975201  oder 02641/975310.  ''Info für ganz RLP eingetragen, nicht LKr-spezifisch. Davon abgesehen leider keine Info zu "Häuser vor 1930" gefunden''
; ...Kreisverwaltung Ahrweiler
1 Std.  ·
Noch bis 30. November 2021 können Denkmaleigentümer bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) Anträge auf Hochwasser-Nothilfe im Bereich 2500 bis 10.000 Euro nach dem vereinfachten Verfahren stellen.
➡ Zum Antrag: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung
➡ Finanziell unterstützt werden kann unter anderem bei Honoraren denkmalerfahrener Fachleute, Notsicherungsmaßnahmen, bei den Kosten für Fundament-, Zimmermanns-, Maurer- und Lehmbauarbeiten sowie Gartenbauarbeiten für denkmalgeschützte Gärten und vielem mehr.
👉 Weitere Info unter: bit.ly/32ho9vI
Symbolfoto: Pixabay
: ...
''steht seit einigen Tagen drin''
5.512

Bearbeitungen