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Mittel aus der Zusatzunterstützung werden in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro nach An-tragstellung und Genehmigung sofort überwiesen. Entsprechende Rechnungen sind umgehend, spätestens drei Monate nach Erhalt der Mittel, einzureichen.Der 1.000,00 Euro übersteigende Betrag wird nach Einreichung entsprechender Rech-nungen auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.Sollten innerhalb von sechsMonaten keine Rechnungen eingereicht werden, müssen die Mittel aus der Zu-satzunterstützung erneut beantragt werden. Bei Anträgen über 5.000,00 Euro wird mit der antragstellenden Person ein gesonderter Auszahlungsplan vereinbart. | Mittel aus der Zusatzunterstützung werden in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro nach An-tragstellung und Genehmigung sofort überwiesen. Entsprechende Rechnungen sind umgehend, spätestens drei Monate nach Erhalt der Mittel, einzureichen.Der 1.000,00 Euro übersteigende Betrag wird nach Einreichung entsprechender Rech-nungen auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.Sollten innerhalb von sechsMonaten keine Rechnungen eingereicht werden, müssen die Mittel aus der Zu-satzunterstützung erneut beantragt werden. Bei Anträgen über 5.000,00 Euro wird mit der antragstellenden Person ein gesonderter Auszahlungsplan vereinbart. | ||
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