Diskussion:Finanzielle Hilfen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mittel aus der Zusatzunterstützung werden in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro nach An-tragstellung und Genehmigung sofort überwiesen. Entsprechende Rechnungen sind umgehend, spätestens drei Monate nach Erhalt der Mittel, einzureichen.Der 1.000,00 Euro übersteigende Betrag wird nach Einreichung entsprechender Rech-nungen auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.Sollten innerhalb von sechsMonaten keine Rechnungen eingereicht werden, müssen die Mittel aus der Zu-satzunterstützung erneut beantragt werden. Bei Anträgen über 5.000,00 Euro wird mit der antragstellenden Person ein gesonderter Auszahlungsplan vereinbart.
Mittel aus der Zusatzunterstützung werden in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro nach An-tragstellung und Genehmigung sofort überwiesen. Entsprechende Rechnungen sind umgehend, spätestens drei Monate nach Erhalt der Mittel, einzureichen.Der 1.000,00 Euro übersteigende Betrag wird nach Einreichung entsprechender Rech-nungen auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.Sollten innerhalb von sechsMonaten keine Rechnungen eingereicht werden, müssen die Mittel aus der Zu-satzunterstützung erneut beantragt werden. Bei Anträgen über 5.000,00 Euro wird mit der antragstellenden Person ein gesonderter Auszahlungsplan vereinbart.
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Soforthilfe Rhein-Sieg: https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/
* Soforthilfe Rhein-Sieg: https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/
* KfW: Inlandsförderung https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/KfW-Hochwasser-Hilfe/?fbclid=IwAR0Img-8bmqsKARAzEWytzWAtYNz7RkhTDe5nnKbP04u1PUfdhtY0tV4mgU


Andreas LindemannHochwasser in AW - freiwillige Helfer
Andreas LindemannHochwasser in AW - freiwillige Helfer
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