Diskussion:Sandkasten Nothilfe & Wiederaufbau: Unterschied zwischen den Versionen

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; Aufbaufonds
; Aufbaufonds
: "Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
: "Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)''</ref>
: Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)''</ref>


; Entschädigung
; Entschädigung
:"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
:"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
: Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)''</ref>
: Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)''</ref>


; Verteilung der Gelder
; Verteilung der Gelder
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