Erftstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''A1''': Vollsperrung der Autobahn zwischen AS Hürth und AD Erfttal in beiden Richtungen. An der Anschlussstelle Gleuel ist jedoch weiterhin keine Auf- und Abfahrt möglich.
'''A1''': Vollsperrung der Autobahn zwischen AS Hürth und AD Erfttal in beiden Richtungen. An der Anschlussstelle Gleuel ist jedoch weiterhin keine Auf- und Abfahrt möglich.


'''A61''': Die A61 ist in Fahrtrichtung Koblenz zwischen dem AK Kerpen und der AS Rheinbach bis auf weiteres gesperrt. Zwischen den Anschlussstellen Türnich und Gymnich kann die A61 genutzt werden.
'''A61''': Die A61 ist in Fahrtrichtung Koblenz zwischen dem AK Kerpen und der AS Rheinbach bis auf weiteres gesperrt. Zwischen den Anschlussstellen Türnich und Gymnich kann die A61 genutzt werden.  


'''A61''': Die A61 ist in Fahrtrichtung Mönchengladbach/Venlo zwischen dem AK Meckenheim und der AS Swisttal-Heimerzheim gesperrt. Im weiteren Verlauf ist die A61 zwischen dem AK Bliesheim und der AS Türnich gesperrt.
'''A61''': Die A61 ist in Fahrtrichtung Mönchengladbach/Venlo zwischen dem AK Meckenheim und der AS Swisttal-Heimerzheim gesperrt. Im weiteren Verlauf ist die A61 zwischen dem AK Bliesheim und der AS Türnich gesperrt.
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=== Weitere Hinweise: ===
=== Weitere Hinweise: ===
* A61 ist von Kerpen-Türnich aus bis zur Ausfahrt Erftstadt-Gymnich wieder befahrbar. Weiterhin gesperrt ist ab Gymnich die Auffahrt in Richtung Venlo.


* '''"Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Lkw" in NRW:''' Die Ausnahmegenehmigung ([https://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Ausnahmen-von-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot/08_2021-Ausnahme-vom-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot-und-Samstagsfahrverbot.pdf Link]) gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis '''einschließlich zum 31.08.2021'''.
* '''"Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Lkw" in NRW:''' Die Ausnahmegenehmigung ([https://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/Strassenverkehr/Ausnahmen-von-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot/08_2021-Ausnahme-vom-Sonn-und-Feiertagsfahrverbot-und-Samstagsfahrverbot.pdf Link]) gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis '''einschließlich zum 31.08.2021'''.
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