Erftstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Zudem werden die Kosten für privat organisierte Container weiterhin von der Stadt übernommen, sofern diese nicht von der Versicherung getragen werden. Bitte reichen Sie dazu die Rechnung und einen Nachweis der Versicherung (Police oder Ablehnungsschreiben der Versicherung) im Rathaus bei der Kämmerei ein.  
Zudem werden die Kosten für privat organisierte Container weiterhin von der Stadt übernommen, sofern diese nicht von der Versicherung getragen werden. Bitte reichen Sie dazu die Rechnung und einen Nachweis der Versicherung (Police oder Ablehnungsschreiben der Versicherung) im Rathaus bei der Kämmerei ein.  
* '''[[Fördermittel]]:'''  
* '''[[Fördermittel]]:'''  
Infos zur '''[http://www.land.nrw/soforthilfe Soforthilfe]''' vom Land. Die Landesregierung hat unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeitenden der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Antragsverfahren.


Bitte geben Sie Ihre Soforthilfe-Anträge nur auf folgenden sicheren Wegen bei uns ab:
==== Infos zur '''[http://www.land.nrw/soforthilfe Soforthilfe]''' vom Land ====
Die Landesregierung hat unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeitenden der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Antragsverfahren. Bitte geben Sie Ihre Soforthilfe-Anträge nur auf folgenden sicheren Wegen bei uns ab:  


1. Per Post an das Rathaus in Liblar (Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, ehem. Ladenlokal Petra Preis)
# Per Post an das Rathaus in Liblar (Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, ehem. Ladenlokal Petra Preis)  
# Persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus in Liblar (Am Holzdamm 10)
# An den Infopoints der Stadt Erftstadt in den bereitgestellten Urnen
# Per Scan/PDF unterschrieben an [[Mailto:ursula.wolf@erftstadt.de|ursula.wolf@erftstadt.de]]
# Per Fax: 02235/409-505. 


2. Persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus in Liblar (Am Holzdamm 10)
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Hier finden Sie die '''Antragsvordrucke''':  
 
3. An den Infopoints der Stadt Erftstadt in den bereitgestellten Urnen
 
4. Per Scan/PDF unterschrieben an [[Mailto:ursula.wolf@erftstadt.de|ursula.wolf@erftstadt.de]]
 
5. Per Fax: 02235/409-505.
 
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Hier finden Sie die Antragsvordrucke:


[https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf Antrag auf Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger] (Zuständigkeit: Amt für Jugend, Familie und Soziales)
[https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf Antrag auf Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger] (Zuständigkeit: Amt für Jugend, Familie und Soziales)
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Ausfüllhilfen und weitere Informationen zu Berechtigungen finden Sie unter folgendem Link auf der Seite des Landes: [http://www.land.nrw/soforthilfe www.land.nrw/soforthilfe].
Ausfüllhilfen und weitere Informationen zu Berechtigungen finden Sie unter folgendem Link auf der Seite des Landes: [http://www.land.nrw/soforthilfe www.land.nrw/soforthilfe].
==== '''Wirtschaftsförderung - Hilfsangebote für Unternehmer:innen''' ====
Sowohl die Industrie und Handelskammer (IHK) als auch die Wirtschaftsförderung des Rhein-Erft-Kreises (WFG) haben ihre jeweiligen Informationsangebote zentral zusammengefasst. Unter https://www.ihk-koeln.de/flutinfo (IHK) und https://www.wfg-rhein-erft.de/news/fluthilfe (WFG) finden Sie alle wichtigen Informationen.
* '''[[Geldautomat]]:''' ...
* '''[[Geldautomat]]:''' ...
* '''[[Heizung]]:''' ...
* '''[[Heizung]]:''' ...
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