Kitas & Schulen: Unterschied zwischen den Versionen

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;Befreiung von Elternbeitragspflicht  
;Befreiung von Elternbeitragspflicht  
In Pressemitteilung Kreis Ahrweiler 26.08.21 wurde bekanntgegeben, dass ''"... werden von der Flutkatastrophe betroffene Personen und Familien bis zum 31. Dezember 2021 von der Elternbeitragspflicht im Bereich der Kindertagesbetreuung auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung befreit. Wie bei der Soforthilfe erfolgt auch hier eine Plausibilitätsprüfung bezüglich des Wohnorts. Der Antrag kann formfrei und bis zum 31. Dezember 2021 auch rückwirkend schriftlich, per Mail an Elternbeitrag@kreis-ahrweiler.de oder persönlich gestellt werden."''
In Pressemitteilung Kreis Ahrweiler 26.08.21 wurde bekanntgegeben, dass ''"... werden von der Flutkatastrophe betroffene Personen und Familien bis zum 31. Dezember 2021 von der Elternbeitragspflicht im Bereich der Kindertagesbetreuung auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung befreit. Wie bei der Soforthilfe erfolgt auch hier eine Plausibilitätsprüfung bezüglich des Wohnorts. Der Antrag kann formfrei und bis zum 31. Dezember 2021 auch rückwirkend schriftlich, per Mail an Elternbeitrag@kreis-ahrweiler.de oder persönlich gestellt werden.
 
Kann aktuell in einer betroffenen Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle kein Angebot vorgehalten werden, entfällt die Elternbeitragspflicht für den entsprechenden Monat auch ohne Antrag."''
Kann aktuell in einer betroffenen Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle kein Angebot vorgehalten werden, entfällt die Elternbeitragspflicht für den entsprechenden Monat auch ohne Antrag.
;https://kreis-ahrweiler.de/kindertagesbetreuung-im-kreis-816-plaetze-von-der-flut-betroffen/
;https://kreis-ahrweiler.de/kindertagesbetreuung-im-kreis-816-plaetze-von-der-flut-betroffen/


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