Spendenkonten: Unterschied zwischen den Versionen

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===Oberbergischer Kreis===
===Oberbergischer Kreis===
====Wipperfürth====
====Wipperfürth====
"Die Stadtverwaltung Wipperfürth hat jetzt Spendenkonten eingerichtet zugunsten der durch die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli betroffenen Menschen in Wipperfürth.
; Name der Organisation
Spenden können ab sofort mit dem Vermerk „Hochwasserhilfe“ überwiesen werden auf die beiden Bankkonten der Hansestadt Wipperfürth bei:
: '''Status:''' <span style="color: green;">aktiv</span>
- Kreissparkasse Köln IBAN DE36 3705 0299 0321 0000 22
: '''Empfänger:''' Hansestadt Wipperfürth
oder
: '''IBAN:'''Kreissparkasse Köln IBAN DE36 3705 0299 0321 0000 22 oder Volksbank Berg eG IBAN DE75 3706 9125 5200 2480 17
- Volksbank Berg eG IBAN DE75 3706 9125 5200 2480 17
: '''BIC:''' Bankleitzahl, wenn erforderlich und angegeben
Die eingegangenen Gelder werden vollständig an die Hilfebedürftigen weitergeleitet. Die Verteilung wird sich dabei grundsätzlich an der Hochwasserhilfe des Landes orientieren, mit festen Grundbeträgen für die gemeldeten Personen.
: '''Verwendungszweck:''' Hochwasserhilfe
Eine besondere Antragsstellung ist nicht notwendig; der Stadtverwaltung liegen die notwen-digen Angaben aus den Anträgen zur Hochwasserhilfe des Landes vor.
: '''Spendenquittung:''' Laut Erlass des Finanzministeriums werden Spenden auf die städtischen Bankkonten bis 31.10.2021 in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. Es genügt der Nachweis der Über-weisung (z.B. Kontoauszug), ein separater Spendenbeleg durch die Stadtverwaltung ist nicht notwendig."
Hinweis: Laut Erlass des Finanzministeriums werden Spenden auf die städtischen Bankkonten bis 31.10.2021 in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. Es genügt der Nachweis der Über-weisung (z.B. Kontoauszug), ein separater Spendenbeleg durch die Stadtverwaltung ist nicht notwendig." (Pressemitteilung der Stadt
: '''Wird verwendet für:''' Die eingegangenen Gelder werden vollständig an die Hilfebedürftigen weitergeleitet. Die Verteilung wird sich dabei grundsätzlich an der Hochwasserhilfe des Landes orientieren, mit festen Grundbeträgen für die gemeldeten Personen.
Eine besondere Antragsstellung ist nicht notwendig; der Stadtverwaltung liegen die notwendigen Angaben aus den Anträgen zur Hochwasserhilfe des Landes vor.
: '''Link:''' https://www.wipperfuerth.de/


===Rhein-Sieg-Kreis===
===Rhein-Sieg-Kreis===