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; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. | ; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. | ||
: Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme | : Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme | ||
: 23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; [https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Einkommensteuer/2021/Rundverf__Steuerliche_Ma%C3%9Fnahme_20210727.pdf Quelle] | |||
; Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz | ; Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz |
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