Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rheinland Pfalz==
==Rheinland Pfalz==
; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
; Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
: Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme [https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Einkommensteuer/2021/Rundverf__Steuerliche_Ma%C3%9Fnahme_20210727.pdf Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen] Stand: 23.12.2021
: 23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; [https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Einkommensteuer/2021/Rundverf__Steuerliche_Ma%C3%9Fnahme_20210727.pdf Quelle]
 
 
; Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>[https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen lfst-rlp.de Steuerliche Informationen]
 
; Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
: [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-hilfsmassnahmen-fristverlaengerungen-fuer-die-von-der-katastrophe-betroffenen/ fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen]
 
; Weitere steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
: [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-spenden-und-spendenaktionen/ fm.rlp.de Weitere Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen]
: [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-spenden-und-spendenaktionen/ fm.rlp.de Weitere Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen]
:https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf  
:https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf  
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: ein Antrag auf Grundsteuererlass ist [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/Formulare/Antrag_auf_Erlass_der_Grundsteuer_fuer_Hochwasserbetroffene_.pdf hier]
: ein Antrag auf Grundsteuererlass ist [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/fileadmin/redaktion/stadt/Formulare/Antrag_auf_Erlass_der_Grundsteuer_fuer_Hochwasserbetroffene_.pdf hier]
: Informationen zur Grundsteuerreform: https://kreis-ahrweiler.de/grundsteuerreform-informationen-fuer-betroffene-der-flutkatastrophe/
: Informationen zur Grundsteuerreform: https://kreis-ahrweiler.de/grundsteuerreform-informationen-fuer-betroffene-der-flutkatastrophe/
====Bad Neuenahr-Ahrweiler====
; Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt
: "Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen."<ref>[https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/pressearchiv/pressemitteilung/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8840&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=3a28adef480e10ccefdd296bc3e9a03f bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 05.08.2021], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:58 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 04.08.2021 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/pressearchiv/pressemitteilung/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8840&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=3a28adef480e10ccefdd296bc3e9a03f bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 04.08.2021]
; Bürger in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden vorerst geschont: [https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/kreis-ahrweiler_artikel,-buerger-in-bad-neuenahrahrweiler-werden-vorerst-geschont-steuern-und-abgaben-weitgehend-ausgesetzt-_arid,2339045.html Steuern und Abgaben weitgehend ausgesetzt] Stand: 23.11.2021


==Nordrhein-Westfalen==
==Nordrhein-Westfalen==
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;Allgemeine Informationen
;Allgemeine Informationen
:https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter
:https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.  Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen/ finanzverwaltung.nrw.de], ''(zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)''
: Lesefassung (PDF): [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-23_katastrophenerlass_0.pdf/ finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)
Die Finanzverwaltung NRW hat diverse Maßnahmen verlängert:
* Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
* Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022, bei Antragstellung bis zum 31. März 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
* Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
* Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
* Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
* Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
* Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
* Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 Euro stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.
[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pm/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-verlaengert-steuerliche-hilfsmassnahmen Quelle Stand 03.01.2022]
;Formulare zur Stundung von Steuern
:https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/stundung_unwetter.pdf
===Kreis Euskirchen===
====Schleiden====
; Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> [https://www.schleiden.de/rathaus/aktuelles/2021/august/zinsfreier-stundungsantrag-fuer-flutopfer/ schleiden.de Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer]


==Ähnliche Flut-Wiki-Seiten==
==Ähnliche Flut-Wiki-Seiten==
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: <i>Flut-Wiki-Seite [[Versicherung]]</i>
: <i>Flut-Wiki-Seite [[Versicherung]]</i>
: <i>Flut-Wiki-Seite [[Zuwendungsbestätigung]]</i> (Spendenquittung)
: <i>Flut-Wiki-Seite [[Zuwendungsbestätigung]]</i> (Spendenquittung)


==Archiv==
==Archiv==
Informationen, die nicht mehr aktuell sind:
Informationen, die nicht mehr aktuell sind:


; Stundung von Steuern
; Flutkatastrophe: Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
: "Bereits fällige oder fällig werdende Steuern können bis zum 31.1.2022 gestundet werden. Es können außerdem Anträge auf Anpassung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Bei Steuern, die bis zum 31.10.2021 fällig geworden sind oder fällig werden, soll bis zum 31.1.2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich vom Hochwasser betroffen ist. Säumniszuschläge für den Zeitraum vom 14.7.2021 bis zum 31.1.2022 sind zu erlassen."<ref>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:45 Uhr)''</ref>
: Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-07-23-USt-Flutkatastrophe-2021.html bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021] gültig bis 31.10.2021
 
; Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>[https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen lfst-rlp.de Steuerliche Informationen]


; Hilfe für vom Zoll verwaltete Steuern
; Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
: "Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:
: [https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/weitere-steuerliche-hilfsmassnahmen-fristverlaengerungen-fuer-die-von-der-katastrophe-betroffenen/ fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen]
: * Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
 
: * Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
===Kreis Euskirchen===
: * Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
====Schleiden====
: * Verzicht auf Verspätungszuschläge
; Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer
: * Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki> [https://www.schleiden.de/rathaus/aktuelles/2021/august/zinsfreier-stundungsantrag-fuer-flutopfer/ schleiden.de Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer]
: * keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen"
 
: Quelle: [https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2021/z38_hilfe_hochwasser.html Zoll Pressemitteilung 20.07.2021]
====Bad Neuenahr-Ahrweiler====
; Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt
: "Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen."<ref>[https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/pressearchiv/pressemitteilung/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8840&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=3a28adef480e10ccefdd296bc3e9a03f bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 05.08.2021], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:58 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 04.08.2021 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
: [https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/pressearchiv/pressemitteilung/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8840&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=3a28adef480e10ccefdd296bc3e9a03f bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 04.08.2021]
; Bürger in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden vorerst geschont: [https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/kreis-ahrweiler_artikel,-buerger-in-bad-neuenahrahrweiler-werden-vorerst-geschont-steuern-und-abgaben-weitgehend-ausgesetzt-_arid,2339045.html Steuern und Abgaben weitgehend ausgesetzt] Stand: 23.11.2021
'''
NRW'''
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt.  Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen/ finanzverwaltung.nrw.de], ''(zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)''
: Lesefassung (PDF): [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-23_katastrophenerlass_0.pdf/ finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung] (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)


==Archiv==
Informationen, die nicht mehr aktuell sind:


; Flutkatastrophe: Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
: Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-07-23-USt-Flutkatastrophe-2021.html bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021] gültig bis 31.10.2021


Die Finanzverwaltung NRW hat diverse Maßnahmen verlängert:
* Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
* Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022, bei Antragstellung bis zum 31. März 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
* Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
* Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
* Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
* Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
* Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
* Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 Euro stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.
[https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pm/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-verlaengert-steuerliche-hilfsmassnahmen Quelle Stand 03.01.2022]


;Formulare zur Stundung von Steuern
:https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/stundung_unwetter.pdf


==Ergänzungen und Korrekturen gerne auf die Diskussionsseite, Danke!==
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