Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rheinland Pfalz==
==Rheinland Pfalz==
; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.  
; Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.  
: Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
: Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme [https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Einkommensteuer/2021/Rundverf__Steuerliche_Ma%C3%9Fnahme_20210727.pdf Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen] Stand: 23.12.2021
: 23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; [https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Einkommensteuer/2021/Rundverf__Steuerliche_Ma%C3%9Fnahme_20210727.pdf Quelle]
: 23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; [https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Steuerfachliche_Themen/Einkommensteuer/2021/Rundverf__Steuerliche_Ma%C3%9Fnahme_20210727.pdf Quelle]


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