Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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; Verlust von Buchführungsunterlagen
; Verlust von Buchführungsunterlagen
: "Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den '''Verlust zeitnah dokumentieren''' und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."<ref>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)''</ref>
: "Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den '''Verlust zeitnah dokumentieren''' und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."<ref>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)''</ref>
; Flutkatastrophe: Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
: Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-07-23-USt-Flutkatastrophe-2021.html bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021]


; Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier:
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