Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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==Archiv==
Informationen, die nicht mehr aktuell sind:
; Stundung von Steuern
: "Bereits fällige oder fällig werdende Steuern können bis zum 31.1.2022 gestundet werden. Es können außerdem Anträge auf Anpassung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Bei Steuern, die bis zum 31.10.2021 fällig geworden sind oder fällig werden, soll bis zum 31.1.2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich vom Hochwasser betroffen ist. Säumniszuschläge für den Zeitraum vom 14.7.2021 bis zum 31.1.2022 sind zu erlassen."<ref>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:45 Uhr)''</ref>
; Hilfe für vom Zoll verwaltete Steuern
: "Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:
: * Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
: * Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
: * Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
: * Verzicht auf Verspätungszuschläge
: * Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
: * keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen"
: Quelle: [https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2021/z38_hilfe_hochwasser.html Zoll Pressemitteilung 20.07.2021]


==Archiv==
==Archiv==

Version vom 17. Juli 2022, 10:14 Uhr


Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Steuerliche Entlastung für Geschädigte und Spendenwillige
anwaltsblatt.anwaltsverein.de: Hilfen aus der Anwalt­schaft – Steuerliche Entlas­tungen für Geschädigte und Spende­willige
Verlust von Buchführungsunterlagen
"Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."[1]
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier
handwerksblatt.de: Handwerker-Rechnung - was Sie wissen sollten - gehört das in die Steuererklärung?
haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen,
steuerrat24.de Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer
und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.
https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html
Flutschäden von der Steuer absetzen: Das müssen Hochwasseropfer beachten https://www.rnd.de/wirtschaft/hochwasser-flut-schaeden-von-der-steuer-absetzen-das-sollten-hochwasser-opfer-beachten-3ZS3OM3Z3ZBYHDLCVY3QDZDHRQ.html
14.06.2022: blick-aktuell.de: Grundsteuerreform: Was müssen Flutbetroffene beachten?

Rheinland Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen Stand: 23.12.2021
23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; Quelle


Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
Weitere steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
fm.rlp.de Weitere Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf
https://fm.rlp.de/de/service/broschueren-infomaterial/

Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundsteuer 2022[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundsteuer wird für Flutopfer verringert Artikel
ein Antrag auf Grundsteuererlass ist hier
Informationen zur Grundsteuerreform: https://kreis-ahrweiler.de/grundsteuerreform-informationen-fuer-betroffene-der-flutkatastrophe/

Bad Neuenahr-Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt
"Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen."[2]
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 04.08.2021 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 04.08.2021
Bürger in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden vorerst geschont
Steuern und Abgaben weitgehend ausgesetzt Stand: 23.11.2021

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Informationen
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter

Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)

Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)

Die Finanzverwaltung NRW hat diverse Maßnahmen verlängert:

  • Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31. März 2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30. Juni 2022 ohne Ratenzahlungen.
  • Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022, bei Antragstellung bis zum 31. März 2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
  • Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31. März 2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
  • Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen.
  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.
  • Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 Euro stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.

Quelle Stand 03.01.2022

Formulare zur Stundung von Steuern
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/stundung_unwetter.pdf


Kreis Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schleiden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer
Informationen finden Sie hier: schleiden.de Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer

Ähnliche Flut-Wiki-Seiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flut-Wiki-Seite Agentur_für_Arbeit
Flut-Wiki-Seite Ansprüche von Hochwassergeschädigten
Flut-Wiki-Seite Anlaufstellen_vor_Ort - Suche dort: "Beratungsbus"
Flut-Wiki-Seite Betroffenheitsbescheinigung
Flut-Wiki-Seite FormulAHR
Flut-Wiki-Seite Finanzielle Hilfen
Flut-Wiki-Seite Leitfaden_Veranstaltungsorganisation
Flut-Wiki-Seite Offizielle Kontakte
Flut-Wiki-Seite Rechtsberatung
Flut-Wiki-Seite Sachverständige
Flut-Wiki-Seite Versicherung
Flut-Wiki-Seite Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

Archiv[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen, die nicht mehr aktuell sind:

Flutkatastrophe
Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 gültig bis 31.10.2021


Ergänzungen und Korrekturen gerne auf die Diskussionsseite, Danke![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: KommaqueenLetzter Stand: 17.07.2022 10:14 Uhr
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Einzelnachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)
  2. bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 05.08.2021, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:58 Uhr)