Steuern
Version vom 22. Oktober 2021, 16:00 Uhr von Johalynn (Diskussion | Beiträge)
Allgemein
- Verlust von Buchführungsunterlagen
- "Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."[1]
- Stundung von Steuern
- "Bereits fällige oder fällig werdende Steuern können bis zum 31.1.2022 gestundet werden. Es können außerdem Anträge auf Anpassung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Bei Steuern, die bis zum 31.10.2021 fällig geworden sind oder fällig werden, soll bis zum 31.1.2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich vom Hochwasser betroffen ist. Säumniszuschläge für den Zeitraum vom 14.7.2021 bis zum 31.1.2022 sind zu erlassen."[2]
- Flutkatastrophe
- Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
- Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021
- Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier
- haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen,
- steuerrat24.de Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer
- und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.
- https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html#toc16 LG, Jorka (gefunden von Anke)
- Flutschäden von der Steuer absetzen: Das müssen Hochwasseropfer beachten https://www.rnd.de/wirtschaft/hochwasser-flut-schaeden-von-der-steuer-absetzen-das-sollten-hochwasser-opfer-beachten-3ZS3OM3Z3ZBYHDLCVY3QDZDHRQ.html
Rheinland Pfalz
- Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
- Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme
- Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
- Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
- Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
- fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
- Weitere steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
- fm.rlp.de Weitere Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
- https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf
- https://fm.rlp.de/de/service/broschueren-infomaterial/
Landkreis Ahrweiler
Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt
- "Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen."[3]
- Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 04.08.2021 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
- bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 04.08.2021
Nordrhein-Westfalen
Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen<ref>finanzverwaltung.nrw.de, (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:21 Uhr)
- Lesefassung (PDF): finanzverwaltung.nrw.de: Katastrophenerlass, Lesefassung (zuletzt aufgerufen am 02.09.2021, 16:22 Uhr)
Kreis Euskirchen
Schleiden
- Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer
- Informationen finden Sie hier: schleiden.de Zinsfreier Stundungsantrag für Flutopfer
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Redakteur:in: Für diese Seite wird ein Redakteur:in gesucht! ‐ Letzter Stand: 22.10.2021 16:00 Uhr Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind. |
Einzelnachweis
- ↑ haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)
- ↑ haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:45 Uhr)
- ↑ bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 05.08.2021, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:58 Uhr)