Steuern

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Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Steuerliche Entlastung für Geschädigte und Spendenwillige
anwaltsblatt.anwaltsverein.de: Hilfen aus der Anwalt­schaft – Steuerliche Entlas­tungen für Geschädigte und Spende­willige
Verlust von Buchführungsunterlagen
"Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, dann sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und - soweit es möglich ist - nachweisen oder glaubhaft machen."[1]
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier
handwerksblatt.de: Handwerker-Rechnung - was Sie wissen sollten - gehört das in die Steuererklärung?
haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen,
steuerrat24.de Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer
und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.
https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html
Flutschäden von der Steuer absetzen: Das müssen Hochwasseropfer beachten https://www.rnd.de/wirtschaft/hochwasser-flut-schaeden-von-der-steuer-absetzen-das-sollten-hochwasser-opfer-beachten-3ZS3OM3Z3ZBYHDLCVY3QDZDHRQ.html
14.06.2022: blick-aktuell.de: Grundsteuerreform: Was müssen Flutbetroffene beachten?

Rheinland Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen.
Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahme Übersicht aller steuerrechtlichen Maßnahmen Stand: 23.12.2021
23.12.2021: Die Fristen wurden verlängert für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen Antragsfrist 31.03.2022 und Stundung bis 30.06.2022; Quelle


Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Informationen finden Sie hier:lfst-rlp.de Steuerliche Informationen
Fristverlängerung für die von der Katastrophe Betroffenen
fm.rlp.de Weitere steuerliche Hilfsmaßnahme für die von der Katastrophe Betroffenen
Weitere steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
fm.rlp.de Weitere Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-26_Unwetter-Erlass.pdf
https://fm.rlp.de/de/service/broschueren-infomaterial/

Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundsteuer 2022[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundsteuer wird für Flutopfer verringert Artikel
ein Antrag auf Grundsteuererlass ist hier
Informationen zur Grundsteuerreform: https://kreis-ahrweiler.de/grundsteuerreform-informationen-fuer-betroffene-der-flutkatastrophe/

Bad Neuenahr-Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Lastschrifteinzug vorerst ausgesetzt
"Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt zunächst den Einzug der eigentlich am 15.08.2021 fällig werdenden Steuern und Abgaben aus, um die Liquidität bei vielen Betroffenen zu schonen."[2]
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 04.08.2021 der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 04.08.2021
Bürger in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden vorerst geschont
Steuern und Abgaben weitgehend ausgesetzt Stand: 23.11.2021

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemeine Informationen
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter

Der Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche EntlastungenReferenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Hilfe für vom Zoll verwaltete Steuern
"Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:
* Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
* Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
* Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
* Verzicht auf Verspätungszuschläge
* Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
* keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen"
Quelle: Zoll Pressemitteilung 20.07.2021

Archiv[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen, die nicht mehr aktuell sind:

Flutkatastrophe
Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 gültig bis 31.10.2021


Ergänzungen und Korrekturen gerne auf die Diskussionsseite, Danke![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: KommaqueenLetzter Stand: 17.07.2022 11:14 Uhr
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Einzelnachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:39 Uhr)
  2. bad-neuenahr-ahrweiler.de Pressemitteilung vom 05.08.2021, (zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:58 Uhr)