Versicherung

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Allgemeine Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wir bieten Ihnen Informationen zu folgenden Fragestellungen zu Versicherungen:

Versicherungsberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch Anwälte:innen, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an all jene, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.

Die Beratung gibt es in 19 Städten in NRW, hier findet Ihr mehr Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicherungen/rechtsberatung-versicherungen-meine-rechte-im-schadensfall-1483


Richtiger Versicherungsschutz bei Elementarschäden - Informationen der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-gegen-elementarschaeden-11440?fbclid=IwAR1T4C_1jFPrkmaiZtJXD_GeYoeZbvRv4ORzzMeSlygJuT7-foIpO2ZmntE
Infoveranstaltungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Dienstag, 12. Oktober, von 17.30 bis 21 Uhr
u.a. zum Thema "Elementarschäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung"
"Die Energieagentur Rheinland-Pfalz veranstaltet mit den betroffenen Kommunen im Ahrtal am Dienstag, 12. Oktober, von 17.30 bis 21 Uhr erneut eine Informationsveranstaltung für Betroffene des Hochwassers."[1]
Die Veranstaltung kann sowohl online als auch vor Ort (publing viewing) besucht werden.
Die Anmeldung zur online Teilnahme erfolgt auf der Webseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz: https://www.earlp.de/infoflut (Anmeldung bis Dienstag, 12. Oktober, 16 Uhr)
Die Anmeldung für das public viewing erfolgt bei Angela Amatulli per Telefon unter 02641 87-288.
Orte des pubblic viewings: Rathaus, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler und Kreisverwaltung Ahrweiler, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Weitere Informationen: https://events-energieagentur-rlp.de/event.php?vnr=3d3-110
Infoveranstaltungen in Sinzig, Dienstag
12. Oktober, von 17.30 bis 21 Uhr
u.a. zum Thema "Elementarschäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung"
"Die Energieagentur Rheinland-Pfalz veranstaltet mit den betroffenen Kommunen im Ahrtal am Dienstag, 12. Oktober, von 17.30 bis 21 Uhr erneut eine Informationsveranstaltung für Betroffene des Hochwassers."[2]
Die Veranstaltung kann sowohl online als auch vor Ort (publing viewing) besucht werden.
Die Anmeldung zur online Teilnahme erfolgt auf der Webseite der Energieagentur Rheinland-Pfalz: https://www.earlp.de/infoflut (Anmeldung bis Dienstag, 12. Oktober, 16 Uhr)
Die Anmeldung für das public viewing erfolgt bei Clarissa Figura von der Stadtverwaltung Sinzig per Telefon unter 02642 4001-92.
Ort des pubblic viewings: Helenensaal, Koblenzer Str. 74, 53489 Sinzig
Weitere Informationen: https://events-energieagentur-rlp.de/event.php?vnr=3d3-110

Elementarversicherungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Versicherungen sind in ihren Tarifen und Bedingungen sehr unterschiedlich, deshalb dienen die folgenden Angaben und Informationen nur als allgemeine Hinweise und stellen keine Rechtsgrundlage dar.


Eine gute Übersicht und Antworten auf die häufigsten Fragen bietet die Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/hochwasserschaeden-am-haus-das-sollten-sie-jetzt-tun-62827

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892

Welche Schritte müssen im Schadenfall unternommen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Sichern: Sicherheit zuerst! Bringen Sie sich und andere aus der Gefahrenzone.
  • Dokumentieren: Dokumentieren Sie alle Schäden, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit der Entsorgung beginnen. Machen Sie aussagekräftige Fotos und notieren Sie sich die Arbeitsstunden und Personenanzahl für anfallende Aufräum- und Reinigungsarbeiten, sowie Ort, Datum und Uhrzeiten.

Wichtig: Ihnen obliegt eine Schadenminderungspflicht. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und möglichst klein zu halten. Ihr eigene Sicherheit und die anderer Personen geht selbstverständlich vor.

  • Informieren: Melden Sie die Schäden zeitnah bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in. Viele Versicherungen bieten Telefon-Hotlines oder Online-Formulare für die Schadenmeldungen an. Als Mieter:in sollten Sie den Gebäudeeigentümer:in ebenfalls in Kenntnis setzen.


Welche Versicherung ist zuständig?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Privatpersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sachversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wohngebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben oder fragen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in nach, denn eine Elementarversicherung ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung vereinbart.

Siehe auch: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Gebaeude/gebaeudeversicherung_node.html https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbundene-wohngebaeudeversicherung-49542

  • Hausratversicherung: Für Schäden an beweglichen Sachen, z.B. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier ist eine Überprüfung der Unterlagen oder eine Rückfrage bei der Versicherung notwendig, denn auch in der Hausratversicherung ist die Elementarversicherung nicht automatisch vereinbart.

Siehe auch: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Hausrat/hausratversicherung_node.html;jsessionid=D6F7E4DA2BD6B5DD64CCB1EC8F6F28BB.2_cid503

KFZ-Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Schäden an Fahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein. Siehe auch: https://www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/teilkasko/

Industrie- und Gewerbeunternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tarife für Industrie- und Gewerbeversicherungen sind meistens individueller und umfangreicher als Privatversicherungen. Dennoch sollten auch hier die Unterlagen geprüft oder bei Ihrem Berater angefragt werden, ob die Elementarversicherung vereinbart ist.

Sachversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Siehe auch: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Gebaeude/gebaeudeversicherung_node.html

  • Geschäftsinhaltsversicherung: Für Schäden an ihrem betrieblichen Inhalt, Einrichtung, Werkzeugen und Waren ist die Geschäftsinhaltsversicherung zuständig.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsinhaltsversicherung

Ertragsausfallversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ertragsausfallversicherung: Für Ertragsausfälle durch eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis ist die Ertragsausfallversicherung zuständig.

Siehe auch: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einfache-betriebsunterbrechungsversicherung-34319

KFZ-Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Schäden an Betriebsfahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein. Siehe auch: https://www.firmenauto.de/hochwasser-flotten-unter-wasser-6515957.html

Weitere Hinweise:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wartezeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden.

Selbstbeteiligungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen. siehe auch: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erweiterte-elementarschadenversicherung-52575#head3

Schadenaufstellung und Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erstellen Sie eine detaillierte und wenn möglich bezifferte Aufstellung aller Schäden. Anschaffungsrechnungen, Kostenangebote für Wiederbeschaffungen und Reparaturen können hier als Belege für Ihre Forderungen dienen.

Checklisten zur Erstellung von Schadensübersichten

https://deutsche-schadenshilfe.de/schadensmeldung-formular-versicherung-schaden-melden/

Unterversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn durch einen Gutachter:in/Sachverständigen ein höherer Wert des Gebäudes oder des Hausrates festgestellt wird, als im Versicherungsvertrag angegeben, kann sich die Versicherung auf die Unterversicherung berufen und den Schadenersatz entsprechend kürzen. Weitere Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892

Versicherungsleistunen und P-Konto[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen der Verbraucherschutzzentrale zum Thema
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959 - letzter Abruf am 19.10.2021

Tipps der Verbraucherzentrale NRW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

z.B. zu Fragen wie
Wie erkenne ich möglichen Betrug?
Muss ich für meinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag zahlen?
Muss ich weiterhin für Verträge mit dem Energieversorger zahlen?
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892

Die Versicherungsunterlagen sind nicht mehr vorhanden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn Ihnen keine Kontaktdaten mehr vorliegen, Ihnen aber der Name des Unternehmens bekannt ist, können Sie hier nach der Anschrift suchen:

https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-mitglieder/versicherungsunternehmen

Unfallversicherung für bestellte Ersthelfer / Freiwillige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

ukrlp.de: 09.08.2021 Not- und Aufräumhelfende in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich unfallversichert
hochwasser-ahr.rlp.de: ADD RLP zur Versicherung für Freiwillige Helfer
wir-tun-was.rlp: Hochwasserkatastrophe
Die starken Regenfälle der letzten Woche führten im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zu einer unfassbaren Katastrophe.
Viele Menschen haben durch dieses verheerende Unwetter alles verloren. Zahlreiche Helfende waren und sind im Einsatz, um Leben zu retten und Vermisste zu finden.
Die Einsatzkräfte der Hilfeleistungsunternehmen, Ersthelfende sowie alle Personen, die betroffene Privathaushalte oder die Kommunen unterstützen, sind gesetzlich unfallversichert. Für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz, den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder zur Versorgung mit einer psychotherapeutischen Behandlung wenden Sie sich bitte an:
02632-9601110 oder notfall@ukrlp.de
Eine gute Übersicht finden Sie auch auf der Webseite der UKRLP.
LVM Versicherung; beitragsfreier Unfallschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer.
rhein-zeitung.de: Solange Region Katastrophengebiet ist: Helfer im Katastrophengebiet sind versichert
facebook.com: Rheinzeitung vom 03.08.2021: Helfer im Katastrophengebiet sind Unfallversichert
versicherungsmagazin.de: ehrenamtliche Statiker richtig absichern
Cash.online: Flutkatastrophe: So sind Helfer abgesichert - letzter Aufruf: 19.10.2021

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Auskunft und Beratung zu allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung für betroffene Bürger*innen, betroffene Arbeitgeber*innen und betroffene Selbstständige
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Quelle: https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/


  • Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Helfer der Flutkatastrophe im Ahrtal; Fragen zum Versicherungsschutz, den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder zur Versorgung mit einer psychotherapeutischen Behandlung
https://www.ukrlp.de/aus-gegebenem-anlass
Quelle: https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/
Tel.: 02632 960-0

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hilfe bei Streit mit Versicherungen
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/hochwasserbetroffene-kostenlose-ersthilfe-bei-streit-mit-versicherung-63502
"Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch einen Anwalt, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an Verbraucher:innen, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben."

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf die Diskussionsseite, Danke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: APLetzter Stand: 20.10.2021 09:21 Uhr
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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. facebook.com Wiederaufbau Rheinland-Pfalz, (zuletzt aufgerufen am 07.10.2021, 12:44 Uhr)
  2. facebook.com Wiederaufbau Rheinland-Pfalz, (zuletzt aufgerufen am 07.10.2021, 12:44 Uhr)