Versicherung

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Versicherungsberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erkundigen Sie sich vorher immer nach den Kosten!

Verbraucherzentrale
verbraucherzentrale.de: Hochwasserschäden am Haus: Das sollten Sie jetzt tun
verbraucherzentrale.de: Hochwasserkatastrophe: Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene
Verbraucherzentrale NRW
Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch Anwälte:innen, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an all jene, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.
Die Beratung gibt es in 19 Städten in NRW, hier findet Ihr mehr Infos:
verbraucherzentrale.nrw Rechtsberatung - Versicherungen - meine Rechte im Schadensfall
verbraucherzentrale.nrw: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
verbraucherzentrale.de: Hochwasserkatastrophe: Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene, z.B. Wie erkenne ich möglichen Betrug? / Muss ich für meinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag zahlen? / Muss ich weiterhin für Verträge mit dem Energieversorger zahlen?
Verbraucherzentrale RLP
verbraucherzentrale-rlp.de: Beratungsstellen
verbraucherzentrale-rlp.de: Nach der Flut - Information und Beratung
Bundesverband der Versicherungsberater
berater24.de: Erste-Hilfe-Hotline des Bundesverbandes der Versicherungsberater
wiederaufbau.rlp.de
wiederaufbau.rlp.de: Ansprechpartner Wiederaufbau: Sammlung von Ansprechpartnern aller Art
gemeinnützige Firma TEAM U Restart aus Köln
27.06.2023: generalanzeiger ga.de: Experten helfen Firmen beim Neustart - Die gemeinnützige Firma TEAM U Restart aus Köln hilft mit einem Netzwerk aus Experten

Welche Schritte müssen im Schadenfall unternommen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sichern
Sicherheit zuerst! Bringen Sie sich und andere aus der Gefahrenzone.
Deutsche Schadenshilfe.de
Auf der nachfolgenden Seite gibt es wichtige Tipps, was Sie im Schadensfall zu beachten haben!
deutsche-schadenshilfe.de: Was muss ich beachten? Musterbriefe / Formular: Versicherung Schaden melden
Checklisten
google.de: Ergebnis der Suche in Google zu "Vorlage Checkliste Hausratversicherung"
Schadenminderungspflicht beachten
Wichtig: Ihnen obliegt eine Schadenminderungspflicht. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und möglichst klein zu halten. Ihr eigene Sicherheit und die anderer Personen geht selbstverständlich vor.
Dokumentieren
Dokumentieren Sie alle Schäden, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit der Entsorgung beginnen. Machen Sie aussagekräftige Fotos und notieren Sie sich die Arbeitsstunden und Personenanzahl für anfallende Aufräum- und Reinigungsarbeiten, sowie Ort, Datum und Uhrzeiten.
Erstellen Sie eine detaillierte und wenn möglich bezifferte Aufstellung aller Schäden. Anschaffungsrechnungen, Kostenangebote für Wiederbeschaffungen und Reparaturen können hier als Belege für Ihre Forderungen dienen.
Versicherung informieren - Schnelligkeit zahlt sich aus!
Melden Sie die Schäden zeitnah bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in. Viele Versicherungen bieten Telefon-Hotlines oder Online-Formulare für die Schadenmeldungen an.
Gebäudeeigentümer informieren
Als Mieter:in sollten Sie den Gebäudeeigentümer:in ebenfalls in Kenntnis setzen.

Welche Versicherung ist zuständig?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Privatpersonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sachversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wohngebäudeversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, z. B. durch Unwetter, Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser. Die Kostenerstattung reicht dabei von einzelnen Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes. (Zusatz: Elementarversicherung)
Siehe auch:
bafin.de: Gebäudeversicherung
wirtschaftslexikon.gabler.de: verbundene Wohngebäudeversicherung
Elementarversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Elementarversicherung ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und erweitert den abgesicherten Basisschutz (Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel) um Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung durch Hochwasser. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen haben oder fragen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Makler:in nach, denn eine Elementarversicherung ist in der Regel nicht automatisch in der Gebäudeversicherung vereinbart.
Wartezeit: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine Wartezeit vereinbart (je nach Tarif zwischen 4 Wochen und 7 Monaten). Ein Schaden innerhalb dieses Zeitraums nach Versicherungsbeginn kann nicht geltend gemacht werden.
Selbstbeteiligung: Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen. wirtschaftslexikon.gabler.de: erweiterte Elementarschadenversicherung
20.08.2023: n-tv.de: Länder fordern Versicherungspflicht für Hausbesitzer
Hausratversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für Schäden an beweglichen Sachen, z.B. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier ist eine Überprüfung der Unterlagen oder eine Rückfrage bei der Versicherung notwendig, denn auch in der Hausratversicherung ist die Elementarversicherung nicht automatisch vereinbart.
Siehe auch:
bafin.de: Hausratversicherung

KFZ-Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Schäden an Fahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein.
adac.de: Teilkasko

Industrie- und Gewerbeunternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Tarife für Industrie- und Gewerbeversicherungen sind meistens individueller und umfangreicher als Privatversicherungen. Dennoch sollten auch hier die Unterlagen geprüft oder bei Ihrem Berater angefragt werden, ob die Elementarversicherung vereinbart ist.

Sachversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gebäudeversicherung: Für Schäden an Gebäude- und Grundstücksbestandteilen ist die Gebäudeversicherung zuständig.
bafin.de: Gebäudeversicherung
Geschäftsinhaltsversicherung: Für Schäden an ihrem betrieblichen Inhalt, Einrichtung, Werkzeugen und Waren ist die Geschäftsinhaltsversicherung zuständig.
de.wikipedia.org: Geschäftsinhaltsversicherung

Ertragsausfallversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ertragsausfallversicherung: Für Ertragsausfälle durch eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis ist die Ertragsausfallversicherung zuständig.
wirtschaftslexikon.gabler.de: Betriebsunterbrechungsversicherung

KFZ-Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Schäden an Betriebsfahrzeugen ist die KFZ-Versicherung zuständig. Hier muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen sein.
firmenauto.de: Hochwasser: Flotte unter Wasser

Weitere Hinweise:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Presse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

15.08.2022: generalanzeiger ga.de: Flutbetroffene sind unzufrieden mit den Versicherungen
24.07.2022: sueddeutsche.de: Versicherer bezahlen viele Flutschäden an der Ahr nicht
11.07.2022: rhein-zeitung.de: Ein Sach(un)verständiger? – Von der Versicherung versetzt
07.07.2022: zeit.de: Jeder vierte Versicherungsfall nach Flutkatastrophe noch offen
06.07.2022: n-tv.de: Versicherer zahlen Milliardensumme an Flutopfer
23.06.2022: generalanzeiger ga.de: Ahrtal-Versicherer stellt Analyse der Hochwasserkatastrophe vor
17.04.2022: facebook.com: SWR Marktcheck: Flut an der Ahr - Wann greifen Elementarversicherungen?
04.04.2022: youtube.com: Wenn die Elementarversicherung nicht zahlt - Marktcheck SWR
04.04.2022: youtube.com: Das lange Warten auf das Versicherungsgeld | SWR Zur Sache! Rheinland-Pfalz
31.03.2022: swr.de: Flutopfer in Not - Ärger mit Versicherungen
02.03.2022: chrismon.evangelisch.de: Flutfolgen im Ahrtal: Versicherungen verunsichern Versicherte
19.10.2021: diakonie-rlw.de: Hochwasserschäden: 7 Tipps zur Schadensabwicklung
19.10.2021: diakonie-rwl.de: Hochwasserschäden - wann zahlt die Versicherung?

Abfindungs- oder Abgeltungserklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

23.06.2022: facebook.com: Video Informationsbündnis Wiederaufbau: Abfindungs- oder Abgeltungserklärung gegenüber Versicherungen: Viele Versicherungen fordern Abfindungs- oder Abgeltungserklärungen, wenn sie Zahlungen an Flutbetroffene leisten sollen. Welche Folgen es hat, wenn solche Erklärungen gegenüber der Versicherung abgegeben werden, erklärt Rechtsanwältin Dr. Susanne Theilig aus der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz im heutigen Video

Unterversicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn durch einen Gutachter:in/Sachverständigen ein höherer Wert des Gebäudes oder des Hausrates festgestellt wird, als im Versicherungsvertrag angegeben, kann sich die Versicherung auf die Unterversicherung berufen und den Schadenersatz entsprechend kürzen. Weitere Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892

Versicherungsleistunen und P-Konto[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen der Verbraucherschutzzentrale zum Thema
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959 - letzter Abruf am 19.10.2021

Die Versicherungsunterlagen sind nicht mehr vorhanden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn Ihnen keine Kontaktdaten mehr vorliegen, Ihnen aber der Name des Unternehmens bekannt ist, können Sie hier nach der Anschrift suchen:
gdv.de: Versicherungsunternehmen

Sachverständige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe Flut-Wiki-Seite Sachverständige

Rechtsberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe Flut-Wiki-Seite Rechtsberatung

Versicherung und Fluthelfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die starken Regenfälle der letzten Woche führten im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zu einer unfassbaren Katastrophe.
Viele Menschen haben durch dieses verheerende Unwetter alles verloren. Zahlreiche Helfende waren und sind im Einsatz, um Leben zu retten und Vermisste zu finden.
Die Einsatzkräfte der Hilfeleistungsunternehmen, Ersthelfende sowie alle Personen, die betroffene Privathaushalte oder die Kommunen unterstützen, sind gesetzlich unfallversichert. Für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz, den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder zur Versorgung mit einer psychotherapeutischen Behandlung wenden Sie sich bitte an:
02632-9601110 oder notfall@ukrlp.de
Eine gute Übersicht finden Sie auch auf der Webseite der UKRLP.
LVM Versicherung; beitragsfreier Unfallschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer.

Presse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

24.01.2022: blick-aktuell.de: Wenn aus freiwilliger Fluthilfe unbeabsichtigt Schäden entstehen
28.12.2021: blick-aktuell.de: Flut - Freiwillige Helfer sind auch bei Bauarbeiten versichert
09.08.2021: ukrlp.de: Not- und Aufräumhelfende in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich unfallversichert
03.08.2021: rhein-zeitung.de: Solange Region Katastrophengebiet ist: Helfer im Katastrophengebiet sind versichert
03.08.2021: versicherungsmagazin.de: ehrenamtliche Statiker richtig absichern
21.07.2021 Cash.online: Flutkatastrophe: So sind Helfer abgesichert

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Auskunft und Beratung zu allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung für betroffene Bürger*innen, betroffene Arbeitgeber*innen und betroffene Selbstständige
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Quelle: https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/


  • Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Helfer der Flutkatastrophe im Ahrtal; Fragen zum Versicherungsschutz, den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder zur Versorgung mit einer psychotherapeutischen Behandlung
https://www.ukrlp.de/aus-gegebenem-anlass
Quelle: https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/
Tel.: 02632 960-0

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hilfe bei Streit mit Versicherungen
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/hochwasserbetroffene-kostenlose-ersthilfe-bei-streit-mit-versicherung-63502
"Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch einen Anwalt, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an Verbraucher:innen, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben."

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bitte auf die Diskussionsseite, Danke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Redakteur:in: APLetzter Stand: 20.08.2023 19:43 Uhr
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