Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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; Soforthilfe
; Erklärung "Soforthilfe" für das Land Rheinland-Pfalz
 
; Erklärung für das Land Rheinland-Pfalz
: "Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm mit dem Titel „Soforthilfe RLP 2021“ aufgelegt. So sollen außergewöhnliche Notstände der betroffenen privaten Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unterstützt und akute Notlagen überbrückt werden. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken."<ref>[https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/soforthilfen-fuer-betroffene-5205332 ihk-koblenz.de Soforthilfen für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:37 Uhr)''</ref>
: "Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm mit dem Titel „Soforthilfe RLP 2021“ aufgelegt. So sollen außergewöhnliche Notstände der betroffenen privaten Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unterstützt und akute Notlagen überbrückt werden. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken."<ref>[https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/soforthilfen-fuer-betroffene-5205332 ihk-koblenz.de Soforthilfen für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:37 Uhr)''</ref>


; Erklärung für das Land Nordrhein-Westfalen
; Erklärung "Soforthilfe" für das Land Nordrhein-Westfalen
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>


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