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==Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse==
==Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse==
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen  
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen  
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All diejenigen, die dennoch ihre Abgaben und Steuern zahlen können und wollen, werden um Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse gebeten. Die fälligen Beträge sind zu finden auf dem Zahlungsplan des aktuellen Abgabenbescheides. Die Kontoverbindungen sind dort ebenfalls aufgeführt.  
All diejenigen, die dennoch ihre Abgaben und Steuern zahlen können und wollen, werden um Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse gebeten. Die fälligen Beträge sind zu finden auf dem Zahlungsplan des aktuellen Abgabenbescheides. Die Kontoverbindungen sind dort ebenfalls aufgeführt.  
Ferner bittet die Stadt um Verständnis dafür, dass es aufgrund der vielen Anfragen und Anträge von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe aktuell zu Verzögerungen bei den Bearbeitungen kommen kann, man ist aber um schnellstmögliche Erledigung bemüht."
Ferner bittet die Stadt um Verständnis dafür, dass es aufgrund der vielen Anfragen und Anträge von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe aktuell zu Verzögerungen bei den Bearbeitungen kommen kann, man ist aber um schnellstmögliche Erledigung bemüht."
[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]