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==Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse== | ==Steuerliche Soforthilfemaßnahmen – Katastrophenerlasse== | ||
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen | Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe beschlossen. Dadurch sollen die Geschädigten entlastet und unbillige Härten vermieden werden. -Steuerstundungen -Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer -Vollstreckungsmaßnahmen | ||
==Steuerliche Sonderregelungen zur Flutkatastrophe in RLP== | |||
* '''[https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Quelle: Landesamt für Steuern]''' | |||
==Fristverlängerungen für die von der Katastrophe Betroffenen== | ==Fristverlängerungen für die von der Katastrophe Betroffenen== |
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