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Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten. | Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten. | ||
== | == Steuern == | ||
Es werden steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html | |||
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert: [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz] | Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert: [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz] | ||
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Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung. | Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung. | ||
weitere Inforamtionen auch unter [[Steuern]] | weitere Inforamtionen auch unter [[Steuern]] | ||
Eine sehr gute Übersicht ist ebenfalls hier: [[Steuerrat24|https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html#toc24]] | |||
==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ==== | ==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ==== |
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