Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.
Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.


== Steuererlasse /  Katastrophenerlasse (Quelle: NRW) ==
== Steuern ==
Eswerden zahlreiche steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html
Es werden steuerliche Unterstützungsmaßnahmen für die Hochwasseropfer gewährt https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steuerliche-entlastungen-fuer-flutopfer_164_547656.html


Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:  [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
Die einzelnen Maßnahmen werden von den Finanzministerien der betroffenen Bundesländer näher erläutert:  [https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-erweitert-katastrophenerlass-fuer-betroffene Finanzministerium NRW], [https://www.lfst-rlp.de/service/flutkatastrophe-rheinland-pfalz/steuerliche-informationen Finanzministerium Rheinland-Pfalz]
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Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung.
Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung.
weitere Inforamtionen auch unter [[Steuern]]
weitere Inforamtionen auch unter [[Steuern]]
Eine sehr gute Übersicht ist ebenfalls hier: [[Steuerrat24|https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/private-ausgaben/spenden-beitraege/2894-flutkatastrophe-im-juli-2021-steuererleichterungen-fuer-geschaedigte-und-unterstuetzer.html#toc24]]


==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
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