Betroffenheitsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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====Bad Neuenahr-Ahrweiler====
====Bad Neuenahr-Ahrweiler====
;Infopoints
: Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden.  
: Vordrucke für die Beantragung der Bescheinigung werden an den Infopoints verteilt und müssen dann dort oder am Rathaus wieder abgegeben werden.  
;Stadtverwaltung
: Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“.  
: Die Bescheinigungen können auch per Email an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de beantragt werden unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“.  
: Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.
: Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung. Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.
: Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.  
: Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt.  
 
;Sonderfundbüro
:Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.
:Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus.


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