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: Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | : Vom Hochwasser betroffene Bürger:innen bekommen anschließend per E-Mail oder per Post eine Bescheinigung ihrer Betroffenheit zugesandt. | ||
Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus. | :Hinweis: Auch das Sonderfundbüro des Landkreises Ahrweiler (Wilhelmstraße 23, 1.OG, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Öffnungszeiten: MO bis DO: 8 bis 16 Uhr, FR: 8 bis 12:30 Uhr, ☎️ 02641/975-940) stellt solche Bescheinigungen aus. | ||
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