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: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
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; Vertrag: Festnetz/Mobilfunk
; Festnetz- und Mobilfunkverträge
: "Ganz grundsätzlich gilt bei Verträgen, dass man nur zahlen muss, wenn der Vertragspartner auch seine Leistung erbringt. Funktioniert also etwa Ihr Festnetzanschluss über eine längere Zeit nicht, sollten für diese Tage auch keine Grundgebühren in Rechnung gestellt werden. Bucht der Anbieter für diese Zeit weiter die vollen Entgelte ab, sollten Sie die Beträge aber nicht einfach von Ihrer Bank zurückbuchen lassen, sondern Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Telefonrechnungen können innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstandet werden."<ref>[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892 verbraucherzentrale.de Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:32 Uhr)''</ref>
: "Ganz grundsätzlich gilt bei Verträgen, dass man nur zahlen muss, wenn der Vertragspartner auch seine Leistung erbringt. Funktioniert also etwa Ihr Festnetzanschluss über eine längere Zeit nicht, sollten für diese Tage auch keine Grundgebühren in Rechnung gestellt werden. Bucht der Anbieter für diese Zeit weiter die vollen Entgelte ab, sollten Sie die Beträge aber nicht einfach von Ihrer Bank zurückbuchen lassen, sondern Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Telefonrechnungen können innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstandet werden."<ref>[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892 verbraucherzentrale.de Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:32 Uhr)''</ref>
: Weitere Informationen finden Sie hier: [https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892 verbraucherzentrale.de]
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; Vertrag: Energieversorger
; Abschläge beim Energieversorger
: "Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten."<ref>[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892#:~:text=W%C3%A4hrend%20einer%20Unterbrechung,der%20Anbieter%C2%A0erstatten. verbraucherzentrale.de Fragen und Antworten für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:34 Uhr)''</ref>
: "Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten."<ref>[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892#:~:text=W%C3%A4hrend%20einer%20Unterbrechung,der%20Anbieter%C2%A0erstatten. verbraucherzentrale.de Fragen und Antworten für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:34 Uhr)''</ref>


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