Finanzielle Hilfen

Aus FLUT WIKI
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Informationen zu Soforthilfen und der Auszahlung von Spendengeldern finden Sie unter Soforthilfe.
Informationen zur Aufbauhilfe finden Sie unter Aufbauhilfe 2021
Wenn Sie finanziell helfen möchten, finden Sie Informationen dazu unter Spendenkonten.

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle Fördermittel für Modernisierung & Neubau hier
Alle Programme der KfW-Bank hier
Nach einer Katastrophe ist eine schnelle finanzielle Hilfestellung elementar.
P-Konto
Informationen zum Thema P-Konto finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Neuregelung 10.09.2021 "Staatliche Flut-Soforthilfe Pfändungsfreiheit nun gesetzlich geregelt"
Deutschland hilft
04.07.2022: wdr.de: Warum zu wenige Flutopfer Spendengelder von "Deutschland hilft" beantragen

Überregional[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hilfsfonds für Menschen mit Schädelhirnverletzung
Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung will Menschen mit einer unfallbedingten Schädelhirnverletzung unmittelbar weiterhelfen. Betroffene und deren Angehörige, die aufgrund der Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind, können auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten. Information und Antragstellung
Angehörige der Bundeswehr
Informationen für Bundeswehrangehörige finden Sie unter den folgenden Websites
https://haertefall-stiftung.de/
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/neuregelung-zum-sonderurlaub-arbeitsbefreiung-anlaesslich-der-aktuellen-hochwasserkatastrophe
https://soldatenhilfswerk.org/ unter "Kontakt" die Daten angeben.
Deutsche Bahn & deren Sozialpartner und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen
Stiftungsfamilie BSW & EWH
"Sind Sie vom Hochwasser betroffen? Sind Schäden an Ihrem Hab und Gut entstanden? Dann wenden Sie sich an uns unter hilfen@stiftungsfamilie.de – wir unterstützen Sie. Den Nothilfeantrag können Sie sich hier herunterladen. Wir unterstützen betroffene aktive und ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bahn, ihrer Sozialpartner und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie deren Familien (Kinder und Enkelkinder mit Kindergeldbezug) mit einer Soforthilfe von bis zu 1.000 Euro je Haushalt."[1]
Kontakt: hilfen@stiftungsfamilie.de
Sie finden den Antrag auf der Website der Stiftungsfamilie: https://www.stiftungsfamilie.de/hochwasser
Finanzielle Hilfen für Vereine
Deutscher Sportbund: stellt Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen. Der DOSB wird sich mit den Landessportbünden der betroffenen Regionen in Verbindung setzen, um eine bestmögliche Verteilung der Mittel abzusichern.
Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland können für die Ersatzbeschaffung von Materialien Spenden beantragen: "Für Anschaffungen von Sportgeräten, Pflegegeräten, Inventar, EDV und Trikots kann eine Spende in Höhe von maximal 75 Prozent (FVR-Stiftung 100 Prozent) der entstandenen Kosten abzüglich erhaltener Zuwendungen durch Dritte gewährt werden. Die Spendensumme pro Verein ist zunächst auf maximal 12.000 € begrenzt. ... Für den erhöhten finanziellen Aufwand für das Training kann eine Pauschale von bis zu 500 € pro Monat für die Dauer von maximal 6 Monaten gezahlt werden."
Hilfsprogramm der Deutschen Bank, Postbank und FYRST
"Das Programm umfasst unter anderem nahezu zinslose Sonderkredite für Unternehmen und Selbstständige in Gesamthöhe von 100 Millionen Euro. Privatpersonen erhalten in den Filialen von Deutscher Bank und Postbank ebenfalls nahezu zinslose Sonderkredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro."[2]
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.postbank.de/geschaeftskunden/hilfsprogramm-hochwasserkatastrophe.html
Spendenauszahlung für Pferdeleute
Auszahlungen von Spenden erfolgen durch die https://www.pferd-aktuell.de/fluthilfe

Ansprüche von Hochwassergeschädigten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ansprüche von Hochwassergeschädigten beinhaltet weitere Infos zu Soziale Ansprüche aus Unterkunftskosten, Hausratsgegenständen und Bekleidung, Einsatz von Vermögen und steuerliche Erleichterungen für Betroffene und Helfer

Wiederaufbau-Broschüre
17.10.2022
helfer-stab.de: Broschüre Wiederaufbau 10/2022 enthält ein Kapitel für finanzielle Unterstützung
23.06.2022: facebook.com: Video Informationsbündnis Wiederaufbau: Abfindungs- oder Abgeltungserklärung gegenüber Versicherungen: Viele Versicherungen fordern Abfindungs- oder Abgeltungserklärungen, wenn sie Zahlungen an Flutbetroffene leisten sollen. Welche Folgen es hat, wenn solche Erklärungen gegenüber der Versicherung abgegeben werden, erklärt Rechtsanwältin Dr. Susanne Theilig aus der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz im heutigen Video
siehe auch Flut-Wiki-Seite Versicherung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Viele Menschen in den Hochwassergebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Um die Menschen beim Wiederaufbau zu unterstützen, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurzfristig angepasst."[3]
Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/20210820_beg.html

Kommunen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"KfW-Förderung zur Beseitigung der Hoch­wasser­schäden an der kommu­nalen Infra­struktur im KfW-Sonder­programm „Beseitigung von Hoch­wasser­schäden 2021"[4]
Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%c3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Infrastruktur/F%c3%b6rderprodukte/Investitionskredit-Kommunen-(208)/

Kommunale und Soziale Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

IKU – Investitions­kredit Kommunale und Soziale Unter­nehmen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website kfw.de
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Infrastruktur/

Investitionsförderung / Einzelfallhilfe für den Wiederaufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Wiederaufbau greifen erst die Leistungen der Versicherung, dann die staatlichen Leistungen. Was nicht darüber finanziert werden kann muss durch die Betroffenen selber getragen werden. Je nach Bedürftigkeit können Anträge für Einzelfallhilfe bei Hilfsorganisationen gestellt werden und werden nach einer Bedürftigkeitsprüfung priorisiert.

Finanzelle Erleichterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rundfunkbeitrag
"ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf schnelle und un­büro­kratische Ent­las­tungen für Rund­funk­beitrags­zahlende ver­ständigt, die von der jüngsten Flut­kata­strophe be­troffen sind."[5]
Hotline: 0180 699955510
Informationen finden Sie auf der [6]
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/schnelle_und_unbuerokratische_entlastungen_fuer_betroffene_der_flutkatastrophe/index_ger.html

Bundesländer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite Soforthilfe.
Informationen zur (Wieder)Aufbauhilfe finden Sie auf der Seite Aufbauhilfe 2021.

Kreisübergreifend[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finanzhilfen für Musiker
"Der Landesmusikrat NRW möchte Musikvereine, -initiativen und Chöre in NRW, die durch Starkregen und Flut am 14. Juli 2021 Notenbestände, Musikinstrumente oder musizier-notwendige Ausrüstung verloren haben, bei der Wiederbeschaffung oder Instandsetzung des Verlorenen oder Beschädigten unterstützen. Zur musizier-relevanten Ausrüstung zählen auch Uniformen von Spielmannszügen und ähnlichen Formationen."[7]
weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/fluthilfe-fuer-musikvereine-musikinitiativen-und-choere
Für alle Vereine in NRW
"Die Landesregierung startet in diesem Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie.
Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das im Jahr 2021 das Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« hat. Bewerbungen sind ab dem 1. Oktober 2021 möglich." https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
Förderung im ländlichen Raum - Programm "Dorferneuerung in NRW"
Mit verschiedenen Förderprogrammen hilft das Land NRW dabei, den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum zu erhalten und zu entwickeln. Informationen und weiterführende Links sind hier: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landkreisübergreifend[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unternehmensförderung
ISB-Unternehmensförderung: Noch bis Jahresende können Sie sich Förderungen sichern für Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Informationen direkt bei der ISB
Elementarschäden
Gewährung staatlicher Finanzhilfen
https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
Auszubildende
Hilfe für Azubis im Hochwassergebiet: Betriebe, die Auszubildende aus geschädigten Unternehmen aufnehmen, können eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Die Investitionsbank Rheinlandpfalz (ISB) unterstützt aufnehmende Betriebe mit einer Prämie von 2.500 Euro für jeden Azubi der aus dem Flutgebiet aufgenommen wird.
Investitions- und Strukturbank
"Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die vom Hochwasser betroffenen rheinland-pfälzischen Unternehmen und Angehörige freier Berufe. Ab sofort können die direkt oder indirekt von den Unwetterereignissen des Tiefdruckgebietes „BERND“ betroffenen Unternehmen im Rahmen der Unwetterhilfe RLP 2021 in den nachfolgenden Programmen von unbürokratischen Verbesserungen profitieren sowie weitere Hilfen beantragen."[8]
Weitere Informationen:
https://isb.rlp.de/unwetterhilfen

Landkreis Ahrweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Kreis Ahrweiler ist bis 2027 Fördergebiet"
Der Kreis Ahrweiler ist als D-Fördergebiet im Förderprogramm eingestuft. Damit haben nun Unternehmen im Kreis Ahrweiler die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung von zehn bis 20 Prozent auf neue Investitionen zu erhalten. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung hier mit weiteren Links
"Mehrkosten bei Fahrten zu Ersatzschulstandorten"
Für Schülerinnen und Schüler aus Bad Neuenahr-Ahrweiler werden Mehrkosten bei den Fahrten zu ihren Ersatzschulstandorten ausgeglichen. Quelle 11.11.2021 Kreisverwaltung Ahrweiler
Förderung im Rahmen der Dorferneuerung für ortsbildprägende Gebäude möglich
Folgende Ortschaften verfügen über ein Dorferneuerungskonzept:
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Walporzheim, Heppingen, Heimersheim
Verbandsgemeinde Altenahr: Marienthal, Dernau, Rech, Mayschoß sowie Altenahr, Hönningen und Ahrbrück jeweils mit Ortsteilen
Verbandsgemeinde Adenau: Dümpelfeld, Insul, Schuld, Antweiler, Müsch
Für weitere Informationen und für Terminabstimmungen stehen die Dorferneuerungsbeauftragten gerne zur Verfügung. Kontaktdaten und Informationen finden Sie hier: https://kreis-ahrweiler.de/bauen_wohnen/dorferneuerung-in-den-flutgebieten/
Die Stadt Bad Neuenahr bietet ein gesondertes Programm zur Städtebauförderung für die Stadtteile Bad Neuenahr und Ahrweiler an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung in Bad Neuenahr.
Vereine, Ortsgemeinden sowie ehrenamtliche Projekte und Initiativen,
die von der Flutkatastrophe betroffen sind, können Unterstützung über ein Förderprogramm erhalten. Voraussetzungen und Ansprechpartner finden Sie hier: https://kreis-ahrweiler.de/ehrenamt/ehrenamtsfoerderung/vereinsfoerderung/
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2021

Landkreis Trier[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Industrie- und Handelskammer Trier für betroffene Betriebe in der Region Trier mit Beratung zu Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten außerhalb der Aufbauhilfe RLP
Raimund Fisch
Mail: fisch(at)trier.ihk.de
Tel.: (06 51) 97 77-5 20
Kevin Gläser
Mail: glaeser(at)trier.ihk.de
Tel.: 0651 97 77-5 30
Quelle: https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/ unter "Unternehmen"

Ähnliche Flut-Wiki-Seiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flut-Wiki-Seite Agentur_für_Arbeit
Flut-Wiki-Seite Ansprüche von Hochwassergeschädigten
Flut-Wiki-Seite Anlaufstellen_vor_Ort - Suche dort: "Beratungsbus"
Flut-Wiki-Seite Aufbauhilfe 2021
Flut-Wiki-Seite Betroffenheitsbescheinigung
Flut-Wiki-Seite Denkmal
Flut-Wiki-Seite Forstwirtschaft
Flut-Wiki-Seite Offizielle Kontakte
Flut-Wiki-Seite Rechtsberatung
Flut-Wiki-Seite Soforthilfe
Flut-Wiki-Seite Sachverständige
Flut-Wiki-Seite Steuern
Flut-Wiki-Seite Mittelstand
Flut-Wiki-Seite Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Flut-Wiki-Seite Versicherung


Redakteur:in: KommaqueenLetzter Stand: 17.10.2022 16:41 Uhr
Hinweis: Dauerhafte Recherche und stets gesicherte Informationen. Das ist unser Anspruch im FLUT [[WIKI]]. Daher recherchieren und überprüfen alle Mitwirkenden ehrenamtlich mit großer Sorgfalt die hier dargestellten Informationen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erheben die Informationen auf FLUT [[WIKI]] keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Von daher schaut stets auf den letzten Stand der Wiki-Seite. Wir übernehmen keine Gewährleistung, sollten Informationen veraltet oder falsch sein. Findet ihr einen Fehler oder habt ihr weitere Informationen, dann lasst es uns per Mail wissen. Für externe Seiten, die im FLUT [[WIKI]] aufgeführt sind, haftet der Anbieter der jeweiligen externen Seite. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Aktualität und Verfügbarkeit von Webseiten Dritter, die über externe Links im FLUT [[WIKI]] zu erreichen sind.
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Archiv[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Themen, die zeitlich abgelaufen sind:

„Handwerk hilft“ sammelt 650.000 Euro für betroffene Handwerksbetriebe
Bis zum 15. Februar 2022 können sich betroffene Handwerker für eine persönliche finanzielle Hilfe in Höhe von jeweils 5.000 Euro bewerben. weitere Informationen
Stromkostenhilfe
E.on Kunden
"E.on bietet Kunden Stromkostenerstattung an": Kunden können 200 Euro pauschal bei diesem Versorger beantragen.
Lichtblick
Quelle: Lichtblick vom 23.07.2021
"Bei seinen vom Hochwasser betroffenen Kund*innen übernimmt Deutschlands Ökostrom-Marktführer für drei Monate die Stromrechnung."
NGW
"Pauschal erstatten wir allen Flutopfern Energiekosten in Höhe von 200 Euro. Zusätzlich zu den 200 Euro bekommen alle NGW Kunden bei Anschaffung einer neuen Erdgas-Heizung eine weitere Förderung von 100 Euro." Dies ist bis 31.12.2021 gültig. Quelle NGW
Autokauf
Spezielle Sonderkonditionen beim Kauf eines Ford Neufahrzeugs für Betroffene des Hochwassers.
Voraussetzungen, Konditionen und prämienberechtigte PKW-Modelle sind: Angebot Ford bis 31.12.2021


Fragen zum Thema "Betrug"
Leider häufen sich die Meldungen, dass die vermeintliche Hilfeleistung ein Betrug war.
Informationen und Tipps finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Weitere Informationen zu Betrügermaschen finden Sie auch unter Warnungen.
Festnetz- und Mobilfunkverträge
"Ganz grundsätzlich gilt bei Verträgen, dass man nur zahlen muss, wenn der Vertragspartner auch seine Leistung erbringt. Funktioniert also etwa Ihr Festnetzanschluss über eine längere Zeit nicht, sollten für diese Tage auch keine Grundgebühren in Rechnung gestellt werden. Bucht der Anbieter für diese Zeit weiter die vollen Entgelte ab, sollten Sie die Beträge aber nicht einfach von Ihrer Bank zurückbuchen lassen, sondern Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Telefonrechnungen können innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstandet werden."[9]
Weitere Informationen finden Sie hier: verbraucherzentrale.de
Abschläge beim Energieversorger
"Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten."[10]
Überbrückungshilfe III Plus – Fristverlängerung
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen. Seit 24.09.2021 können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III Plus antragsberechtigt und vom Hochwasser im Juli 2021 betroffen waren, Überbrückungshilfe III Plus beantragen. : Informationen und Anträge
„Fluthilfe 2021“ aus der Aktion Mensch für freie gemeinnützige Organisationen
"Freie gemeinnützige Organisationen können einen Antrag zur Fluthilfe im Antragssystem von Aktion Mensch gestellt werden.
gefördert werden dabei Vorhaben der Soforthilfe zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Barrierefreiheit.
Anträge zur Soforthilfe können im Zeitraum vom 06.08.2021 bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
Investitionsförderung zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar, sowie zur Ersatzbeschaffung und Reparaturen von Fahrzeugen. Anträge zur Investitionsförderung können im Zeitraum vom 06.08.2021 bis zum 30.06.2022 gestellt werden."[11]
Weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/fluthilfe-2021


Gemeinnützige Organisationen
Von dem Hochwasser betroffenen Vereine, gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die im Bereich Bildung tätig sind und registriert auf der zentralen Geldspendenplattform von Haus des Stiftens Foerderprogramme.org können Hilfsmittel aus dem
AMAZON COMMUNITY FUND
SAPSolidarityFund
Aktions-Förderangebot Fluthilfe 2021
erhalten.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
"Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten."
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/hochwasser-deutschland/hochwasser-aussetzung-insolvenzantragspflicht-1948310
P-Konto
Informationen zum Thema P-Konto finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892
Neuregelung 10.09.2021 "Staatliche Flut-Soforthilfe Pfändungsfreiheit nun gesetzlich geregelt"
Finanzielle Hilfe von KFZ-NRW
"KFZ-NRW hat aus seinen Rücklagen Gelder zur Verfügung gestellt, die von den Kfz-Innungen für betroffene Mitgliedsbetriebe ab sofort abgerufen werden können. Gegenwärtig stehen 25.000 € bereit. Sollten weitere Hilfen erforderlich sein, wird der Verbandsvorstand über die Aufstockung des Fonds schnell entscheiden."[12]
Weitere Informationen finden sie hier:
https://www.kfz-nrw.de/mitglieder/regionales/flutkatastrophe-in-nrw.html
Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland können für die Ersatzbeschaffung von Materialien Spenden beantragen
"Für Anschaffungen von Sportgeräten, Pflegegeräten, Inventar, EDV und Trikots kann eine Spende in Höhe von maximal 75 Prozent (FVR-Stiftung 100 Prozent) der entstandenen Kosten abzüglich erhaltener Zuwendungen durch Dritte gewährt werden. Die Spendensumme pro Verein ist zunächst auf maximal 12.000 € begrenzt. ... Für den erhöhten finanziellen Aufwand für das Training kann eine Pauschale von bis zu 500 € pro Monat für die Dauer von maximal 6 Monaten gezahlt werden."
Sportvereine können eine Soforthilfe bis 2.500 Euro erhalten Landessportbund NRW

Kreis Euskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Caritas International
Antrag auf auf Zuwendung aus dem Spendenfonds der Caritas International
KSK Euskirchen
Sofortkredit für Betroffene: https://www.kreissparkasse-euskirchen.de/flutkatastrophe
Donum Vitae
Finanzielle Hilfe für Schwangere und Familien mit Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Kontakt: 02443 912238, info@donum-vitae.de
https://www.donum-vitae-eu.de/
Mechernich Stiftung
Die Mechernich-Stiftung nimmt weiterhin Hilfsanträge nach Hochwasser an – Jeder Einzelfall wird eingehend geprüft. (Stand: 07.10.2021) Antrag ist hier: Link zum Antrag

Märkischer Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Der Rat der Stadt Altena (Westf.) hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 eine Richtlinie zur Verteilung der Spendengelder nach dem Hochwasser im Juli 2021 verabschiedet. Antragsberechtigt sind:
  • Einwohner der Stadt Altena (Westf.),
  • Vereine mit Sitz in der Stadt Altena (Westf.),
  • Kleingewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Altena (Westf.),

' Eigentümer von vermietetem Wohnraum (kein Gewerbe).

Der Antrag auf Auszahlung einer Spende muss mittels des dafür vorgesehenen Antrags bis 15.12.2021 per Post, per Mail:spendenhilfe-altena@altena.de oder persönlich an die Stadtverwaltung Altena (Westf.) gestellt. Fehlende Nachweise können bis zum 30.01.2022 nachgereicht werden."

Offizielle Mitteilung

Rhein-Sieg-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Caritas
https://www.caritas-rheinsieg.de/spenden/flutopfer/

Rhein-Erft-Kreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Köln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sparkasse: Sonderkredite für Hochwasser-Schäden
https://www.sparkasse-koelnbonn.de/soforthilfe

Essen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Härtefallfonds der Stadt Essen für einkommensschwache Haushalte
Informationen sowie den Antrag finden Sie hier
https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1437037.de.html
Sparkasse
Soforthilfekredit: Hochwasserhilfe
https://www.sparkasse-essen.de/de/home/privatkunden/kredite-und-finanzierungen/sofort-hilfekredit-hochwasserhilfe.html
Unternehmen
IHK Die Spenden die von der IHK Koblenz und IHK Trier gesammelt sind für ""Härtefälle" und Schäden gedacht, die die Versicherungen nicht übernehmen."[13]
Betroffene Unternehmen können bis zum 31.10.2021 dieses Formular der IHK ausfüllen: https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/umwelt-und-energie/umwelt/registrierung-ihk-hilfsfonds-5202156
Gutachterkosten: Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die von der Flut im Juli betroffen waren, bekommen 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet. Die Gutachten sind notwendig, um Wiederaufbauhilfen zu beantragen. Bisher erhielten die Betriebe lediglich 80 Prozent der Kosten.
Musiker
50.000 € Förderprogramm für Musiker an der Ahr/Eifel iniitiert von dem Instrumentenhersteller Buffet Crampon, um den Musikern einen Neustart mit hochwertigen Instrumenten der Marken Schreiber, Buffet, Powell, B&S, Besson, Meister Hoyer, Courtois, Melton oder Keilwerth zu ermöglichen. Bei Interesse können sich Vereine und Musiker an ihren zuständigen Kreisverband wenden. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen. Die Aktion läuft noch bis 31. Januar 2022. Quelle 19.11.2021
"Finanzielle Entlastung der Familien durch Beitragsbefreiung"[14]
Weitere Informationen:
https://kreis-ahrweiler.de/kindertagesbetreuung-im-kreis-816-plaetze-von-der-flut-betroffen

Eifelkreis Bitburg-Prüm (BIT, PRÜ)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Volksbank Eifel eG
Sonderkreditprogram für Hochwasser- und Starkregengeschädigte
https://www.volksbank-eifel.de/startseite.html
Einzelfallhilfen des DRK
Nachdem nunmehr die staatlichen Hilfen geregelt sind, möchte das DRK jetzt im Rahmen von Einzelfallhilfen besondere Härten abdecken für Bürger*innen des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die ansonsten vielleicht durchs Raster fallen. Informationen und Antrag sind hier Die Antragsfrist bis 06.12.2021 soll verlängert werden.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. stiftungsfamilie.de Hochwasser, (zuletzt aufgerufen am 18.09.2021, 10:52 Uhr)
  2. postbank.de Hilfsprogramm Hochwasserkatastrophe, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:13 Uhr)
  3. bafa.de Kurzmeldung, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 13:45)
  4. kfw.de Förderprodukte: Investitionskredit Kommunen, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 13:48 Uhr)
  5. rundfunkbeitrag.de Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:24 Uhr)
  6. Website:
  7. lmr-nrw.de Fluthilfe für Musikvereine, Musikinitiativen und Chöre, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:20 Uhr)
  8. isb.rlp.de Unwetterhilfen, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:37 Uhr)
  9. verbraucherzentrale.de Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:32 Uhr)
  10. verbraucherzentrale.de Fragen und Antworten für Betroffene, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:34 Uhr)
  11. aktion-mensch.de Förderangebot Fluthilfe 2021, (zuletzt aufgerufen am 27.10.2021, 09:40 Uhr)
  12. kfz-nrw.de Flutkatastrophe in NRW, (zuletzt aufgerufen am 08.09.2021, 17:21Uhr)
  13. ihk-koblenz.de Unternehmensservice: Hochwasser und Überschwemmungen, (zuletzt aufgerufen am 26.10.2021, 16:13 Uhr)
  14. kreis-ahrweiler.de Kindertagesbetreuung im Kreis, (zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:10 Uhr)