Finanzielle Hilfen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Nordrhein-Westfalen===
===Nordrhein-Westfalen===
; Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite [[Soforthilfe]].  
; Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite [[Soforthilfe]].  
 
; Informationen zur (Wieder)Aufbauhilfe finden Sie auf der Seite [[Aufbauhilfe 2021]].
====Wiederaufbauhilfe====
 
; Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe
: "Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht."<ref>[https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe land.nrw Wiederaufbauhilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 13.09.2021, 15:13 Uhr)''</ref>
: '''Wer wird gefördert?'''
: Privathaushalte & Unternehmen der Wohnungswirtschaft
: Unternehmen
: Land- und Forstwirtschaft & ähnliche Betriebe, Fischerei und Aquakultur
 
; Antragsstellung
: "Die Antragstellung ist ab dem 17. September 2021 möglich. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden."<ref>[https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau/wiederaufbau-finanzielles mhkbg.nrw Wiederaufbau: Finanzielles], ''(zuletzt aufgerufen am 14.09.2021, 11:01 Uhr)''</ref>
: "Nach Betrugsfällen bei den Corona-Hilfen sei aber damit zu rechnen, dass es auch hier einige Problemfälle geben werde. Man habe daher in das Online-Antragsverfahren "Sicherheitsschleifen eingebaut".<ref>[https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/fluthilfe-wiederaufbau-laschet-nrw-100.html wdr.de Fluthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 08:59 Uhr)''</ref> - aus diesem Grund müssen Sie sich, falls Sie den Antrag online stellen möchten, registrieren.
: Hier finden Sie den <nowiki>Online-Antrag:</nowiki> https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
 
; Ausführliche Informationen
: finden Sie auf der Sonderseite des Landes <nowiki>Nordrhein-Westfalen:</nowiki> [https://www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe land.nrw Wiederaufbauhilfe]
: und auf der Seite des [https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen]
 
; Beratungsangebote zur Wiederaufbauhilfe
: Einige Kreise und Städte bieten Beratungsgespräche zur Wiederaufbauhilfe an. Informieren Sie sich bitte auf der Website ihres Kreises oder ihrer Stadt.
: Allgemeine Hotline zum <nowiki>Wiederaufbau:</nowiki> '''0211-46844994''' (Mo-Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa und So von 10 bis 16 Uhr)


====Kreisübergreifend====
====Kreisübergreifend====
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===Rheinland-Pfalz===
===Rheinland-Pfalz===
; Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite [[Soforthilfe]].  
; Informationen zu Soforthilfen finden Sie auf der Seite [[Soforthilfe]].  
 
; Informationen zur (Wieder)Aufbauhilfe finden Sie auf der Seite [[Aufbauhilfe 2021]].
====Wiederaufbauhilfe====
Die "Aufbauhilfe 2021" wurde am 10.09.2021 mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. '''Am 17.09.2021 tritt die Verordnung in Kraft.''' <br>Es folgen Informationen zur Aufbauhilfe 2021 vom '''<nowiki>Bundesfinanzministerium:</nowiki>'''
 
; Aufbaufonds
: "Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Mrd. Euro ausgestattet und als Sondervermögen des Bundes errichtet. Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes. Diese Kosten trägt der Bund alleine. An den geschätzten Kosten des Wiederaufbaus in den betroffenen Ländern in Höhe von 28 Mrd. Euro beteiligen sich Bund und die Gemeinschaft aller Länder jeweils hälftig. Daraus ergibt sich für die Länder ein Finanzierungsanteil von bis zu 14 Mrd. Euro. In einem ersten Schritt wird der Bund dem Sondervermögen bereits in diesem Jahr 16 Mrd. Euro zuführen.
: Mit dem Aufbaufonds werden neben Kosten zur Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden von betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden finanziert." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:14 Uhr)''</ref>
 
; Entschädigung
:"Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
: Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
: Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden." <ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:16 Uhr)''</ref>
 
; Verteilung der Gelder
: "Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grundsätze und Maßstäbe zur Schadensermittlung die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/aufbauhilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-regionen.html bundesfinanzministerium.de Aufbauhilfe vom Hochwasser betroffene Regionen], ''(zuletzt aufgerufen am 17.09.2021, 09:19 Uhr)''</ref>
 
 
; Aufbauhilfe für das Bundesland Rheinland-Pfalz 2021
: Die Antragsstellung soll '''ab Oktober''' möglich sein (Stand 14.09.2021)<ref>[https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/ rlp.de Aktuelles], ''(zuletzt aufgerufen am 16.09.2021, 15:47 Uhr)''</ref>
: Informationen finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>'''https://mdi.rlp.de/de/wiederaufbau-flutkatastrophe/'''
: Aktuelle Info (14.09.2021<nowiki>):</nowiki> https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/dreyerlewentzahnenschmitt-ministerrat-beschliesst-weitere-schritte-zur-umsetzung-der-aufbauhilfe-1/


====Landkreisübergreifend====
====Landkreisübergreifend====
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