Finanzielle Hilfen: Unterschied zwischen den Versionen

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; Abschläge beim Energieversorger
; Abschläge beim Energieversorger
: "Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten."<ref>[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892#:~:text=W%C3%A4hrend%20einer%20Unterbrechung,der%20Anbieter%C2%A0erstatten. verbraucherzentrale.de Fragen und Antworten für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:34 Uhr)''</ref>
: "Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten."<ref>[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/hochwasserkatastrophe-wichtige-fragen-und-antworten-fuer-betroffene-62892#:~:text=W%C3%A4hrend%20einer%20Unterbrechung,der%20Anbieter%C2%A0erstatten. verbraucherzentrale.de Fragen und Antworten für Betroffene], ''(zuletzt aufgerufen am 05.09.2021, 14:34 Uhr)''</ref>
; Überbrückungshilfe III Plus – Fristverlängerung
: Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen. Seit 24.09.2021 können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III Plus antragsberechtigt und vom Hochwasser  im Juli 2021 betroffen waren, Überbrückungshilfe III Plus beantragen. : [https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html Informationen und Anträge]


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==


[[Kategorie:Finanzielle Hilfen]]
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