Katastrophenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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===Wie funktioniert der Katastrophenschutz?===
===Katastrophenschutz===
;Aufgaben des Bundes im Katastrophenschutz
;Aufgaben des Bundes im Katastrophenschutz
: "Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Grundgesetz unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Bei Unglücksfällen, die mehrere Bundesländer betreffen, hat zudem die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, zusätzliche Handlungsoptionen. Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird allgemein als Katastrophenhilfe umschrieben." (Quelle: [https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html;jsessionid=24778A1E1C0545F80DA511B1061AFF49.1_cid373 bmi.bund.de]
: "Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Grundgesetz unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Bei Unglücksfällen, die mehrere Bundesländer betreffen, hat zudem die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, zusätzliche Handlungsoptionen. Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird allgemein als Katastrophenhilfe umschrieben." (Quelle: [https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html;jsessionid=24778A1E1C0545F80DA511B1061AFF49.1_cid373 bmi.bund.de]
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