Soforthilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
: "Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen."<ref>[https://www.land.nrw/de/soforthilfe land.nrw Soforthilfe], ''(zuletzt aufgerufen am 06.09.2021, 12:39)''</ref>
: '''Seit dem 31.08.2021 ist die Frist einen Antrag einzureichen, abgelaufen.'''
: '''Seit dem 31.08.2021 ist die Frist einen Antrag einzureichen, abgelaufen.'''
; Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
: "Menschen mit gepfändeten sogenannten P-Konten hatten bisher Schwierigkeiten, Soforthilfen von ihren Kreditinstituten ausgezahlt zu bekommen. Hier musste eigens ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, um Pfändungsschutz und damit die Auszahlung der Soforthilfen zu erreichen. Nunmehr soll dies auch durch die Vorlage entsprechender Unterlagen, etwa von Bewilligungsbescheiden, möglich sein. Ein Gang zu Gericht wird damit vielfach nicht mehr nötig. Auch diese Änderung beruht auf Vorschlägen der rheinland-pfälzischen Landesregierung."<ref>[https://jm.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/justizminister-mertin-wichtige-rechtliche-neuregelungen-nach-flutkatastrophe-nehmen-letzte-parlamen/ RLP Ministerium der Justiz: Justizminister Mertin: Wichtige rechtliche Neuregelungen nach Flutkatastrophe nehmen letzte parlamentarische Hürde],''(zuletzt aufgerufen am 15.09.2021, 17:17 Uhr)''</ref>


; Finanzielle Hilfen
; Finanzielle Hilfen
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