Wasserversorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Abkochgebot:
* Abkochgebot:
In der Verbandsgemeinde Altenahr wurde das Abkoch-Gebot für diese Ortsgemeinden aufgehoben:
In der Verbandsgemeinde Altenahr wurde das Abkoch-Gebot für diese Ortsgemeinden aufgehoben:
Beilstein, Blasweiler, Cassel, Frankenau, Fronnrath, Heckenbach, Kalenborn, Kesseling, Oberheckenbach, Niederheckenbach, Staffel, Watzel und Weidenbach.
Beilstein, Blasweiler, Cassel, Frankenau, Fronnrath, Heckenbach, Kalenborn, Kesseling, Oberheckenbach, Niederheckenbach, Staffel, Watzel und Weidenbach.<br>
In der Verbandsgemeinde Altenahr müssen die Menschen in diesen Ortsgemeinden ihr Trinkwasser weiter abkochen:
In der Verbandsgemeinde Altenahr müssen die Menschen in diesen Ortsgemeinden ihr Trinkwasser weiter abkochen:
Ahrbrück, Altenahr, Berg, Dernau, Hönningen, Kirchsahr, Lind, Mayschoss und Rech
Ahrbrück, Altenahr, Berg, Dernau, Hönningen, Kirchsahr, Lind, Mayschoss und Rech
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