Diskussion:Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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: "Bereits fällige oder fällig werdende Steuern können bis zum 31.1.2022 gestundet werden. Es können außerdem Anträge auf Anpassung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Bei Steuern, die bis zum 31.10.2021 fällig geworden sind oder fällig werden, soll bis zum 31.1.2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich vom Hochwasser betroffen ist. Säumniszuschläge für den Zeitraum vom 14.7.2021 bis zum 31.1.2022 sind zu erlassen."<ref>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:45 Uhr)''</ref>
: "Bereits fällige oder fällig werdende Steuern können bis zum 31.1.2022 gestundet werden. Es können außerdem Anträge auf Anpassung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Bei Steuern, die bis zum 31.10.2021 fällig geworden sind oder fällig werden, soll bis zum 31.1.2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich vom Hochwasser betroffen ist. Säumniszuschläge für den Zeitraum vom 14.7.2021 bis zum 31.1.2022 sind zu erlassen."<ref>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen], ''(zuletzt aufgerufen am 09.09.2021, 15:45 Uhr)''</ref>


; Flutkatastrophe: Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
; <nowiki>Flutkatastrophe:</nowiki> Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
: Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-07-23-USt-Flutkatastrophe-2021.html bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021
: Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-07-23-USt-Flutkatastrophe-2021.html bundesfinanzministerium.de Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021]
]
; Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen] und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.
; Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie <nowiki>hier:</nowiki>[https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/hochwasser-steuerliche-umsatzsteuerliche-massnahmen-mehr_190_548190.html haufe.de Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen] und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums https://www.bundesfinanzministerium.de.


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