Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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== <big>Soziale Ansprüche</big> ==
== <big>Soziale Ansprüche</big> ==
Infos aus:  https://www.njuuz.de/beitrag65743.html Bitte hier weitere Details nachlesen
Infos aus:  https://www.njuuz.de/beitrag65743.html  


Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen nur ab für Zeiten ab Antragstellung.'''
Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen ab Antragstellung.'''


* Arbeitsfähige: SGB II für und für
* Arbeitsfähige: SGB II für und  
* nicht Arbeitsfähige und Altersrentner: SGB XII
* nicht Arbeitsfähige und Altersrentner: SGB XII


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Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung.
Hier Beispielhaft für NRW. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Finanzministerien Ihrer Landesregierung.
weitere Inforamtionen auch unter [[Steuern]]


==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
==== Geschädigte der Hochwasserkatastrophe ====
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* '''FÖRDERART''': '''Zuschuss''' - Förderumfang: grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70% / Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit<br />
* '''FÖRDERART''': '''Zuschuss''' - Förderumfang: grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70% / Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit<br />


==Siehe auch==
* [[Versicherung]]
* [[Soforthilfe]]
* [[Steuern]]


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