|
|
Zeile 73: |
Zeile 73: |
| * Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde | | * Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde |
| * Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung: | | * Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung: |
|
| |
| ==== Lohnsteuer ====
| |
| alle Förderungen ab 14.7.2021
| |
|
| |
| * '''Unterstützung''' an Arbeitnehmer: Beihilfen und Unterstützung des Arbeitgebers an seine Ar-beitnehmer können nach R 3.11. LStR steuerfrei sein. Bis zu einem Betrag von 600 € ja Kalenderjahr steuerfrei
| |
| * '''Arbeitslohnspende''': Verzicht auf Auszahlung von Teilen des Arbeitslohn zu Gunsten von Hochwasser Be-troffene Arbeitnehmer, bleiben bei Feststellung des Arbeits-lohns außer Ansatz wenn der Arbeitgeber die Verwendungs-auflagen erfüllt und dokumentiert. Steuerfrei belassene Lohnteile dürfen im Rahmen der Einkom-mensteuerveranlagung nicht als Spende berücksichtigt werden.
| |
| * '''Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren''': Können auf Antrag durch das Fi-nanzamt als ein vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag ermittelt werden rechtl.
| |
| * Aufwendungen für '''existentiell notwendige Gegenstände''' (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen: Wiederbeschaffung und Beseiti-gung von Schäden an eigenge-nutztem Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastun-gen berücksichtigt werden R 33.2 EStR
| |
|
| |
|
| ==== Grundsteuer ==== | | ==== Grundsteuer ==== |