Ansprüche von Hochwassergeschädigten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde
* Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden: Ohne nähere Nachprüfung, wenn sie den Betrag von 70.000 € nicht überteigen. Können gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden wenn Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis begonnen wurde
* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:  
* Berücksichtigung von Schä-den an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung:  
==== Lohnsteuer ====
alle Förderungen ab 14.7.2021
* '''Unterstützung''' an Arbeitnehmer: Beihilfen und Unterstützung des Arbeitgebers an seine Ar-beitnehmer können nach R 3.11. LStR steuerfrei sein. Bis zu einem Betrag von 600 € ja Kalenderjahr steuerfrei
* '''Arbeitslohnspende''': Verzicht auf Auszahlung von Teilen des Arbeitslohn zu Gunsten von Hochwasser Be-troffene Arbeitnehmer, bleiben bei Feststellung des Arbeits-lohns außer Ansatz wenn der Arbeitgeber die Verwendungs-auflagen erfüllt und dokumentiert. Steuerfrei belassene Lohnteile dürfen im Rahmen der Einkom-mensteuerveranlagung nicht als Spende berücksichtigt werden.
* '''Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren''': Können auf Antrag durch das Fi-nanzamt als ein vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag ermittelt werden rechtl.
* Aufwendungen für '''existentiell notwendige Gegenstände''' (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen: Wiederbeschaffung und Beseiti-gung von Schäden an eigenge-nutztem Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastun-gen berücksichtigt werden R 33.2 EStR


==== Grundsteuer ====
==== Grundsteuer ====
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