Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Weitere Hinweise:==
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===Selbstbeteiligungen===
Bei vielen Elementarversicherungen gilt eine besondere Selbstbeteiligung vereinbart (je Tarif als fester Betrag, z.B. 500,00 Euro oder als prozentualer Anteil, z.B. 10% des Gesamtschadens). Dieser Betrag wird von der Entschädigungszahlung abgezogen.
siehe auch: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erweiterte-elementarschadenversicherung-52575#head3
===Schadenaufstellung und Belege===
===Schadenaufstellung und Belege===
Erstellen Sie eine detaillierte und wenn möglich bezifferte Aufstellung aller Schäden. Anschaffungsrechnungen, Kostenangebote für Wiederbeschaffungen und Reparaturen können hier als Belege für Ihre Forderungen dienen.
Erstellen Sie eine detaillierte und wenn möglich bezifferte Aufstellung aller Schäden. Anschaffungsrechnungen, Kostenangebote für Wiederbeschaffungen und Reparaturen können hier als Belege für Ihre Forderungen dienen.
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