Aufbauhilfe 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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* "bei Schäden an Wohngebäuden die Eigentümer, Erbpachtnehmer, vergleichbare Berechtigte und private Vermieter,
* "bei Schäden an Wohngebäuden die Eigentümer, Erbpachtnehmer, vergleichbare Berechtigte und private Vermieter,
* bei Schäden am Hausrat von Privathaushalten insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter sowie
* bei Schäden am Hausrat von Privathaushalten insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter sowie
* Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie
* Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen ---22.11.2022: [https://www.facebook.com/watch?v=1285217442275673 facebook.com:] Video des ISB: Wiederaufbauhilfe für Vereine
* Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/ wiederaufbau.rlp.de FAQ], ''(zuletzt aufgerufen am 01.10.2021, 09:55 Uhr)''</ref>
* Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts."<ref>[https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufig-gestellte-fragen-und-antworten/von-privatpersonen/ wiederaufbau.rlp.de FAQ], ''(zuletzt aufgerufen am 01.10.2021, 09:55 Uhr)''</ref>


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