Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

2 Bytes entfernt ,  22:11, 30. Mai 2024
Zeile 33: Zeile 33:
: Entstandene Schäden an Gebäuden und Hausrat sollten umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, jeden Schaden zu fotografieren und, wenn möglich, sofortige Maßnahmen zur Minderung von Folgeschäden zu ergreifen.
: Entstandene Schäden an Gebäuden und Hausrat sollten umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, jeden Schaden zu fotografieren und, wenn möglich, sofortige Maßnahmen zur Minderung von Folgeschäden zu ergreifen.


: siehe auch [[Versicherungen]]
: siehe auch [[Versicherung]]


===Whats-App-Gruppen===
===Whats-App-Gruppen===
13.207

Bearbeitungen