Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen

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: Entstandene Schäden an Gebäuden und Hausrat sollten umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, jeden Schaden zu fotografieren und, wenn möglich, sofortige Maßnahmen zur Minderung von Folgeschäden zu ergreifen.
: Entstandene Schäden an Gebäuden und Hausrat sollten umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, jeden Schaden zu fotografieren und, wenn möglich, sofortige Maßnahmen zur Minderung von Folgeschäden zu ergreifen.


: siehe auch [[Versicherungen]]
: siehe auch [[Versicherung]]


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