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'''<big>Soziale Ansprüche</big>''' | |||
Infos aus: https://www.njuuz.de/beitrag65743.html Bitte hier weitere Details nachlesen | Infos aus: https://www.njuuz.de/beitrag65743.html Bitte hier weitere Details nachlesen | ||
Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. Leistungsansprüche bestehen nur ab für Zeiten ab Antragstellung. | Hochwassergeschädigte können '''Leistungsansprüche''' nach dem SGB II und SGB XII haben. Anträge müssen beim örtlichen [[Agentur für Arbeit|Jobcenter]] oder [[Sozialamt]] am Wohnort gestellt werden. '''Leistungsansprüche bestehen nur ab für Zeiten ab Antragstellung.''' | ||
* Arbeitsfähige: SGB II für und für | * Arbeitsfähige: SGB II für und für | ||
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Geregelt / gefördert wird hier: | Geregelt / gefördert wird hier: | ||
'''𝗮. Übernahme von 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 und Entsorgung''': | '''𝗮. Übernahme von 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 und Entsorgung''': | ||
Was wird gefördert? Unterkunftskosten und im Einzelfall zählen auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Be-wohnbarmachung von Wohnungen und laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und BetriebskostenDurch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar. | |||
𝗯. '''Übernahme von''' 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗿𝗮𝘁𝘀𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗲𝗸𝗹𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII | 𝗯. '''Übernahme von''' 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗿𝗮𝘁𝘀𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗲𝗸𝗹𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 § 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII | ||
Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren . Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen. | Was wird gefördert: Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren . Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen. | ||
𝗰. 𝗭𝘂𝗺 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗺𝗼̈𝗴𝗲𝗻: | |||
Was wird gefördert: Geschontes Vermögen - Härtefallregelung, Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte Härtefall gelten. | |||
Im SGB II gibt es für Neuanträge, die bis Dez. 2021 gestellt werde ein geschontes Vermögen von 60.000 € für die erste und 30.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, insofern erklärt wird, dass nicht über erhebliches Vermögen verfügt wird (§ 67 Abs. 2 SGB II). | Im SGB II gibt es für Neuanträge, die bis Dez. 2021 gestellt werde ein geschontes Vermögen von 60.000 € für die erste und 30.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, insofern erklärt wird, dass nicht über erhebliches Vermögen verfügt wird (§ 67 Abs. 2 SGB II). |
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