Agentur für Arbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Informationen zur Agentur für Arbeit
(Informationen zur Agentur für Arbeit)
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Sonderinformationen zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind
<nowiki>https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser</nowiki>
Sie wissen nicht, wie es nach der Flutkatastrophe beruflich für Sie weitergehen soll? Egal, ob Sie sich Sorgen um Ihren Job, die Ausbildung Ihrer Kinder oder die Zukunft Ihres Unternehmens machen: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
<nowiki>https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koblenz-mayen/hochwasser/kontakte-zur-agentur-fur-arbeit</nowiki>




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A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21
A: Ja, die Zahlungen laufen ungehindert weiter. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21




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A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21
A: Unternehmen, die durch die Unwetterkatastrophe betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auskunft der AfA Trier, 30.7.21




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